Entwurf der Gematik

So soll der Abruf der E-Rezepte mit der eGK in der Apotheke laufen

Stuttgart - 20.07.2022, 17:50 Uhr

Die eGK soll künftig als Schlüssel zum E-Rezept dienen. (s / Foto: IMAGO / Zoonar)

Die eGK soll künftig als Schlüssel zum E-Rezept dienen. (s / Foto: IMAGO / Zoonar)


Um E-Rezepte abzurufen, soll es, neben der für die meisten Versicherten eher theoretischen Option über die Gematik-App und dem Abscannen des ausgedruckten Tokens, noch einen dritten Weg geben: der Zugriff mittels Versichertenkarte (eGK). Lange hat man nichts davon gehört, doch nun hat die Gematik ein Dokument vorgelegt, das beschreibt, wie das Ganze ablaufen soll.

Der § 312 im SGB V ist mit „Aufträge an die Gesellschaft für Telematik“ überschrieben. In Absatz 1 Nummer 6 liest man folgendes:


Die Gesellschaft für Telematik hat im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 311 Absatz 1 Nummer 16. ... bis zum 1. Dezember 2021 die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit zugriffsberechtigte Leistungserbringer mittels der elektronischen Gesundheitskarte sowie entsprechend den Zugriffsvoraussetzungen nach § 361 Absatz 2 auf elektronische Verordnungen zugreifen können […].“

§ 312, Abs. 1, Nr. 6 SGB V


Doch was ist damit? Der 1. Dezember 2021 ist lange verstrichen, der Abruf von E-Rezepten über die eGK bekanntermaßen nicht möglich. Wiederholte Anfragen der DAZ-Redaktion bei der Gematik, wie denn der Stand der Dinge sei, führten immer zum selben Ergebnis: „Die Spezifikation zum Thema E-Rezept über eGK liegt aktuell beim BMG zur Überprüfung.“

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Die eGK als Schlüssel zum E-Rezept

Jetzt hat sich aber endlich etwas getan. Die offensichtlich gründliche Überprüfung seitens des BMG ist abgeschlossen. Seit Montag dieser Woche liegt ein öffentlicher Entwurf der Gematik für ein „Feature: Abruf der E-Rezepte in der Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis“ vor. Darin ist genau beschrieben, wie der Abruf „mit personenbezogenem Identitätsnachweis“, was in diesem Zusammenhang die eGK ist, in der Apotheke vonstattengeht und was der Mehrwert für die Patient:innen sein soll.

Gematik will Abruf ohne Medienbrüche

Elektronische Rezepte sollen flexibel und ohne Medienbrüche von Versicherten in ihrer Wunsch-Apotheke eingelöst werden können, ist in dem Papier als Anforderung zu lesen – der Ausdruck, der im Moment die häufigste Form der Einlösung ist, stellt aber so einen Medienbruch dar. Weiter heißt es, dass neben den bestehenden Optionen zur Einlösung eines E-Rezepts der Versicherte gemäß Sozialgesetzbuch V durch die Vorlage seiner elektronischen Gesundheitskarte eine Apotheke dazu berechtigen können soll, seine einlösbaren E-Rezepte aus dem E-Rezept-Fachdienst abzurufen. Dies führt in den Augen der Gematik zu einem erhöhten Komfort, falls Versicherte zum Beispiel sehr viele Verordnungen einlösen oder die E-Rezept-App nicht nutzen möchten oder der 2D-Code der Verordnung auf dem Ausdruck nicht mehr lesbar ist. Um den Komfort und die Praxistauglichkeit dieser Einlöse-Option sicherzustellen, soll die Autorisierung der Apotheke ohne PIN-Eingabe und auch Vertretern möglich sein, so die Gematik. 

Das Feature zum Abruf der E-Rezepte in der Apotheke per eGK soll dem Entwurf zufolge auf die bestehende Infrastruktur der Anwendungen E-Rezept und Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sowie die bestehende Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) aufsetzen. Eine Prämisse für die Apotheke ist demnach, dass die neuen Zugangsmöglichkeiten keine Mehrkosten bedeuten, damit keine zusätzlichen finanziellen Aufwände entstehen. Zudem soll der Abruf der Rezepte nach Übergabe der eGK genauso einfach und schnell gehen, wie wenn der Patient den Rezeptcode per App oder Ausdruck vorzeigt, sodass die Apotheke weiterhin wirtschaftlich arbeiten kann und Patienten nicht lange warten müssen.

Für die Apotheke ändert sich nichts Wesentliches

Möchte ein Patient nun seine E-Rezepte per eGK abrufen, wird seine Karte per E-Health-Kartenterminal, wo auch die SMC-B steckt und ggf. der HBA, eingelesen. Es werden die Versichertenstammdaten der Karte gelesen und dabei geprüft, ob sie nicht gesperrt und das Authentisierungszertifikat gültig ist. Sofern beides der Fall ist, wird der Versichertenstammdatensatz (VSD) und ein Prüfungsnachweis in die Software zurückgespielt – bei Kartenverlust sind Versicherte angehalten diese sperren zu lassen. Die Software ermittelt aus den VSD die Krankenversichertennummer und ruft mit der sogenannten Versicherten-ID (zehnstelliger unveränderlicher Teil der KVNR) und dem Prüfungsnachweis alle E-Rezepte des Versicherten mit dem Status „offen“ vom E-Rezept-Fachdienst ab. Das alles läuft im Hintergrund ab und erfordert kein aktives Mitwirken der Apotheke. Auch die weiteren Prozesse in der Apotheke für das Abrufen, das Zurückweisen und das Löschen des E-Rezepts, das Abrufen der Quittung und die Kommunikation mit dem Versicherten bleiben unverändert. 

Warum man sich für einen Abruf ohne PIN-Eingabe entschieden hat, begründet die Gematik in dem Dokument folgendermaßen: „Wäre eine PIN-Eingabe erforderlich, würde zudem der Vertretungsfall (Versicherter übergibt Person seines Vertrauens seine eGK mit der Bitte die E-Rezepte in der Apotheke einzulösen) in dieser Situation ausgeschlossen werden, da der Versicherte dem Vertreter unzulässiger Weise seine PIN mitteilen müsste.“

Wann die neue Funktion zur Verfügung stehen soll, ist offenbar noch unklar. Die Gematik erklärt auf DAZ-Nachfrage lediglich, der Plan zur Umsetzung werde aktuell erstellt und geprüft. 

Nur in der Apotheke vor Ort

Für die Apotheken vor Ort stellt diese Möglichkeit der E-Rezepteinlösung insofern einen Vorteil dar, dass Patient:innen bzw. ihre Vertreter:innen mit der eGK in die Apotheke kommen müssen, also der Versandhandel außen vor ist. Vorbestellung per App und Lieferung per Botendienst sind allein mit der eGK aber auch nicht möglich, dazu braucht es dann den DataMatrix-Code, der für den Token codiert.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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5 Kommentare

nixverstehn

von Holger am 21.07.2022 um 14:34 Uhr

Verstehe ich es richtig, dass wir "eigentlich" einen Wahnsinnsaufwand betreiben, um jede einzelne Verordnung in einen hochsicheren unfälschbaren und ziemlich hochgeheimen Data-Matrix-Code umwandeln wollten. Und jetzt schaffen wir die Möglichkeit, nur mit einer "halbdigitalen" Versichertenkarte doch wieder auf all diese Daten zuzugreifen? Also wenn DAS wirklich der Plan ist, gebe ich dem 48 Stunden, bis diverse Datenschutzbeauftragte diesen Unsinn einkassiert haben.

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AW: nixverstehn

von Alfons Neumann am 22.07.2022 um 2:51 Uhr

Wenn die DAS inflagranti einkassiernen, Dann würden die Behörden MAL was Nützliches tun...
Meine Meinung: E-Rezept entweder NUR voll gesichert über gematik (meinetwegen auch über ´ne app) und sonst NIX - Teilen von QR-Codes u.ä. generell verboten !

Herr, schick' Hirn !

von Dr. Ralf Schabik am 20.07.2022 um 18:39 Uhr

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, was die GEMATIK da zu Papier bringt (Link im Text der DAZ = lesenswert !!!)
"User Stories
135 Eine User Story ist eine in Alltagssprache formulierte Software-Anforderung. Sie ist
136 bewusst kurz gehalten und umfasst in der Regel nicht mehr als zwei Sätze. User Stories
137 werden im Rahmen der agilen Softwareentwicklung zusammen mit Akzeptanztests zur
138 Spezifikation von Anforderungen eingesetzt. [Wikepedia:User Story]

Über all die Anglizismen im Text will ich mich gar nicht weiter auslassen, die Verfasser können offenbar nicht anders.
Selbige Verfasser haben offenbar auch während ihrer Schulausbildung in den Unterrichtsstunden gefehlt, in denen über zitierfähige Quellen berichtet wurde. Die Wikipedia ist eine geniale Erfindung - aber als zitierfähige Quelle nach wie vor nicht etabliert.

Aber der Oberknüller ist, dass die GEMATIK-Leute allen Ernstes "[Wikepedia:User Story]".
NEIN - das ist KEIN Tippfehler. Das "I" ist auf jeder Tastatur hinreichend weit weg von einem "E".
"Wikepedia.".
Mich wundert NICHTS mehr in diesem Land.

Herr, schick' Hirn ! Kannst auch Backsteine nehmen. Hauptsache - Du triffst !!!

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AW: Herr, schick' Hirn

von Daniela Hänel am 22.07.2022 um 7:05 Uhr

Glückwunsch an Sie, dass Sie dieses Schriftstück der Gematik irgendwie verstanden haben. Ich jedenfalls nicht, da ich schon allein mit diesem zweisprachigen Text ein Problem habe. Ganz ehrlich, was nehmen die ein, was rauchen die oder spritzen sich, um so etwas zu formulieren.
Ich bin inzwischen an einem Punkt angekommen, wo ich feststellen muss, dass ich mit meinen Aus-, Fort- und Weiterbildungen zu doof bin für das alles.

Influencer sind die neuen Allwissenden und Prof. TikTok hat nun Dr. Google abgelöst. Da kann ich nicht mehr mithalten.

Ach, was aber sehr wichtig ist, ich hätte noch kostenlos Backsteine abzugeben, damit ganz viele getroffen werden können!

Echt?

von Franz Klein am 20.07.2022 um 17:56 Uhr

Versteh überhaupt nichts.

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