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Entwurf der Gematik
So soll der Abruf der E-Rezepte mit der eGK in der Apotheke laufen
Um E-Rezepte abzurufen, soll es, neben der für die meisten Versicherten eher theoretischen Option über die Gematik-App und dem Abscannen des ausgedruckten Tokens, noch einen dritten Weg geben: der Zugriff mittels Versichertenkarte (eGK). Lange hat man nichts davon gehört, doch nun hat die Gematik ein Dokument vorgelegt, das beschreibt, wie das Ganze ablaufen soll.
Der § 312 im SGB V ist mit „Aufträge an die Gesellschaft für Telematik“ überschrieben. In Absatz 1 Nummer 6 liest man folgendes:
Die Gesellschaft für Telematik hat im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 311 Absatz 1 Nummer 16. ... bis zum 1. Dezember 2021 die Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, damit zugriffsberechtigte Leistungserbringer mittels der elektronischen Gesundheitskarte sowie entsprechend den Zugriffsvoraussetzungen nach § 361 Absatz 2 auf elektronische Verordnungen zugreifen können […].“
Doch was ist damit? Der 1. Dezember 2021 ist lange verstrichen, der Abruf von E-Rezepten über die eGK bekanntermaßen nicht möglich. Wiederholte Anfragen der DAZ-Redaktion bei der Gematik, wie denn der Stand der Dinge sei, führten immer zum selben Ergebnis: „Die Spezifikation zum Thema E-Rezept über eGK liegt aktuell beim BMG zur Überprüfung.“
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Jetzt hat sich aber endlich etwas getan. Die offensichtlich gründliche Überprüfung seitens des BMG ist abgeschlossen. Seit Montag dieser Woche liegt ein öffentlicher Entwurf der Gematik für ein „Feature: Abruf der E-Rezepte in der Apotheke mit personenbezogenem Identitätsnachweis“ vor. Darin ist genau beschrieben, wie der Abruf „mit personenbezogenem Identitätsnachweis“, was in diesem Zusammenhang die eGK ist, in der Apotheke vonstattengeht und was der Mehrwert für die Patient:innen sein soll.
Gematik will Abruf ohne Medienbrüche
Elektronische Rezepte sollen flexibel und ohne Medienbrüche von Versicherten in ihrer Wunsch-Apotheke eingelöst werden können, ist in dem Papier als Anforderung zu lesen – der Ausdruck, der im Moment die häufigste Form der Einlösung ist, stellt aber so einen Medienbruch dar. Weiter heißt es, dass neben den bestehenden Optionen zur Einlösung eines E-Rezepts der Versicherte gemäß Sozialgesetzbuch V durch die Vorlage seiner elektronischen Gesundheitskarte eine Apotheke dazu berechtigen können soll, seine einlösbaren E-Rezepte aus dem E-Rezept-Fachdienst abzurufen. Dies führt in den Augen der Gematik zu einem erhöhten Komfort, falls Versicherte zum Beispiel sehr viele Verordnungen einlösen oder die E-Rezept-App nicht nutzen möchten oder der 2D-Code der Verordnung auf dem Ausdruck nicht mehr lesbar ist. Um den Komfort und die Praxistauglichkeit dieser Einlöse-Option sicherzustellen, soll die Autorisierung der Apotheke ohne PIN-Eingabe und auch Vertretern möglich sein, so die Gematik.
Das Feature zum Abruf der E-Rezepte in der Apotheke per eGK soll dem Entwurf zufolge auf die bestehende Infrastruktur der Anwendungen E-Rezept und Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sowie die bestehende Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) aufsetzen. Eine Prämisse für die Apotheke ist demnach, dass die neuen Zugangsmöglichkeiten keine Mehrkosten bedeuten, damit keine zusätzlichen finanziellen Aufwände entstehen. Zudem soll der Abruf der Rezepte nach Übergabe der eGK genauso einfach und schnell gehen, wie wenn der Patient den Rezeptcode per App oder Ausdruck vorzeigt, sodass die Apotheke weiterhin wirtschaftlich arbeiten kann und Patienten nicht lange warten müssen.
Für die Apotheke ändert sich nichts Wesentliches
Möchte ein Patient nun seine E-Rezepte per eGK abrufen, wird seine Karte per E-Health-Kartenterminal, wo auch die SMC-B steckt und ggf. der HBA, eingelesen. Es werden die Versichertenstammdaten der Karte gelesen und dabei geprüft, ob sie nicht gesperrt und das Authentisierungszertifikat gültig ist. Sofern beides der Fall ist, wird der Versichertenstammdatensatz (VSD) und ein Prüfungsnachweis in die Software zurückgespielt – bei Kartenverlust sind Versicherte angehalten diese sperren zu lassen. Die Software ermittelt aus den VSD die Krankenversichertennummer und ruft mit der sogenannten Versicherten-ID (zehnstelliger unveränderlicher Teil der KVNR) und dem Prüfungsnachweis alle E-Rezepte des Versicherten mit dem Status „offen“ vom E-Rezept-Fachdienst ab. Das alles läuft im Hintergrund ab und erfordert kein aktives Mitwirken der Apotheke. Auch die weiteren Prozesse in der Apotheke für das Abrufen, das Zurückweisen und das Löschen des E-Rezepts, das Abrufen der Quittung und die Kommunikation mit dem Versicherten bleiben unverändert.
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Warum man sich für einen Abruf ohne PIN-Eingabe entschieden hat, begründet die Gematik in dem Dokument folgendermaßen: „Wäre eine PIN-Eingabe erforderlich, würde zudem der Vertretungsfall (Versicherter übergibt Person seines Vertrauens seine eGK mit der Bitte die E-Rezepte in der Apotheke einzulösen) in dieser Situation ausgeschlossen werden, da der Versicherte dem Vertreter unzulässiger Weise seine PIN mitteilen müsste.“
Wann die neue Funktion zur Verfügung stehen soll, ist offenbar noch unklar. Die Gematik erklärt auf DAZ-Nachfrage lediglich, der Plan zur Umsetzung werde aktuell erstellt und geprüft.
Nur in der Apotheke vor Ort
Für die Apotheken vor Ort stellt diese Möglichkeit der E-Rezepteinlösung insofern einen Vorteil dar, dass Patient:innen bzw. ihre Vertreter:innen mit der eGK in die Apotheke kommen müssen, also der Versandhandel außen vor ist. Vorbestellung per App und Lieferung per Botendienst sind allein mit der eGK aber auch nicht möglich, dazu braucht es dann den DataMatrix-Code, der für den Token codiert.
5 Kommentare
nixverstehn
von Holger am 21.07.2022 um 14:34 Uhr
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AW: nixverstehn
von Alfons Neumann am 22.07.2022 um 2:51 Uhr
Herr, schick' Hirn !
von Dr. Ralf Schabik am 20.07.2022 um 18:39 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Herr, schick' Hirn
von Daniela Hänel am 22.07.2022 um 7:05 Uhr
Echt?
von Franz Klein am 20.07.2022 um 17:56 Uhr
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