Acht Cannabis-Verbände nehmen Stellung

„Rolle rückwärts“ für Medizinalcannabis?

Berlin - 01.12.2022, 09:45 Uhr

Dem Richtlinienentwurf nach zu urteilen, können Cannabisblüten bald nur von bestimmten Fachärzt:innen verschrieben werden. (s / Bild: Adam / AdobeStock)

Dem Richtlinienentwurf nach zu urteilen, können Cannabisblüten bald nur von bestimmten Fachärzt:innen verschrieben werden. (s / Bild: Adam / AdobeStock)


Drängt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Cannabis-Patienten zurück auf den Schwarzmarkt? Diese Frage stellen Cannabis-Verbände mit Vertretern aus der Versorgung, Industrie und der Patienten in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme. Sie wehren sich damit gegen den Vorschlag des G-BA, die Kostenübernahme von Cannabisblüten an striktere Bedingungen zu knüpfen als bisher.

Wer darf medizinisches Cannabis verordnen und welchen Patienten erstatten die Krankenkassen die Kosten für eine Therapie? Darüber entscheidet derzeit der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), während er die Arzneimittel-Richtlinie anpasst.

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Der Hintergrund: Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ trat im März 2017 in Kraft. Es ermöglichte die Verordnung mit Cannabis als Arzneimittel nach § 31 Abs. 6 SGB V zulasten der Krankenkasse. Das Gesetz sah vor, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Begleiterhebung zur Cannabis-Verordnung durchführt. Diese veröffentlichte das BfArM Anfang Juli 2022.

Auf Grundlage der Erhebung soll nun der G-BA innerhalb von sechs Monaten regeln, in welchen Fällen die Kosten für Cannabis-Arzneimittel erstattet werden. Am 1. November legte der Unterausschuss Arzneimittel des G-BA einen Richtlinienentwurf vor. Die DAZ berichtete darüber Mitte November.

Entwurf bedroht Therapiefreiheit

Dem Richtlinienentwurf nach zu urteilen, soll insbesondere die Verordnung von Cannabis-Blüten umständlicher werden. Blüten könnten bald nur von bestimmten Fachärzt:innen verschrieben werden, mit neuen zusätzlichen Dokumentationspflichten. Der Genehmigungsvorbehalt soll laut G-BA bleiben. Heute dürfen Krankenkassen Anträge zur Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen. Auch diese Regelung könnte wegfallen.

Jetzt reagierten auf Cannabis spezialisierte Interessenvertreter in einer gemeinsamen Stellungnahme auf den Entwurf des G-BA. Mit dabei waren Patienten-, Ärzte- und Wirtschaftsverbände sowie der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA). Dass Hausärzte womöglich keine Cannabisblüten mehr zulasten der Krankenkassen verordnen könnten, ist für die Verfasser „ein direkter Angriff auf die Therapiefreiheit der Ärzt:innen“.

Entscheidungsgrundlage nicht repräsentativ 

Sie merken an, dass die Grundlage der Richtlinie – die Begleiterhebung des BfArM – nicht als wissenschaftliche Studie verstanden werden darf. Auch sei sie nicht repräsentativ. 16.809 Datensätze flossen in den Bericht ein, die Deutsche Schmerzgesellschaft geht nach Kassendaten von mehr als 70.000 Cannabis-Patient:innen in Deutschland aus.

Dennoch schreiben die Verfasser: Die Erhebung habe gezeigt, dass Cannabis-Arzneimittel in knapp 75 Prozent der Fälle die Symptome der Patienten lindern. Nebenwirkungen waren zwar häufig, aber selten schwerwiegend. Sie empfinden es als überraschend, dass trotz der Ergebnisse der G-BA den Zugang zu Cannabis-Arzneimitteln einschränken wolle. Das würde die Patientenversorgung bedrohen.

„Schlag ins Gesicht der Patient:innen“

Während die Politik eine Legalisierung von Cannabis als Genussmittel plant, sei der Richtlinienentwurf „ein Schlag ins Gesicht der Patient:innen“. Denn die Bundesregierung will mit einer Legalisierung Verbraucher:innen vor den Gefahren des Schwarzmarkts schützen.

Doch aus Sicht der Cannabis-Verbände können die Vorschläge des G-BA Patient:innen im schlimmsten Fall auf den Schwarzmarkt zwingen. „Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren für seine Vorreiterrolle beim Umgang mit Cannabis als Medizin als Vorbild bewundert worden“, schreiben die Verfasser. „Doch heute stehen wir vor einer Rolle rückwärts bei Medizinalcannabis.“

Schwerkranke nicht im Regen stehen lassen

Sie fordern, dass Cannabis-Patient:innen ärztlich begleitet werden und Krankenkassen die Kosten für die Therapie erstatten. „Wenn wir jetzt die Rolle rückwärts vollziehen, lassen wir die Schwächsten unserer Gesellschaft – die schwer kranken Patient:innen – im Regen stehen.“

Acht Verbände unterzeichneten die Stellungnahme, die sie dem Gemeinsamen Bundesausschuss fristgerecht übermittelten. Neben dem VCA sind dies unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan), der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) und der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC).

Einschränkung durch die Hintertür?

In einer Pressemitteilung fügte Jakob Sons, Geschäftsführer des Cannabis-Großhändlers Cansativa, einen weiteren Kritikpunkt hinzu: Einige der Vorschläge des G-BA gingen über das hinaus, was üblicherweise in Arzneimittel-Richtlinien geregelt wird. „Wenn es um fundamentale Entscheidungen zum Vertrauen in Kompetenz oder Absicht der behandelnden Ärzt:innen geht, sollte sich um ein Gesetz und einen inklusiven, gesamtgesellschaftlichen Prozess bemüht werden“, schreibt Sons.

Würde der G-BA den im SGB V verbrieften Zugang zur Cannabistherapie nun durch die Hintertür einschränken, überschreite er seine Kompetenzen und schwinge sich zum Gesetzgeber auf. Cansativa wirkte als Mitglied des BPC ebenfalls an der gemeinsamen Stellungnahme mit.


Apotheker Marius Penzel
redaktion@daz.online


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