GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Kein Veto der Länder zu erwarten

Berlin - 25.10.2022, 16:45 Uhr

Der Bundesrat wird voraussichtlich kein Vermittlungsverfahren zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz einfordern. (Foto: Bundesrat)

Der Bundesrat wird voraussichtlich kein Vermittlungsverfahren zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz einfordern. (Foto: Bundesrat)


Es ist so gut wie besiegelt: Ab Februar oder März 2023 müssen die Apotheken den Krankenkassen für die Dauer von zwei Jahren einen erhöhten Abschlag von 2 Euro je Rx-Packung gewähren. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt dem am kommenden Freitag tagenden Bundesratsplenum, das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu billigen. Damit kann das Gesetz im November oder spätestens im Dezember in Kraft treten.

Der Bundestag hat am 20. Oktober das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Damit ist auch die Erhöhung des Kassenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro für verschreibungspflichtige Arzneimittel (sowie für Zubereitungen nach § 5 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung, die nicht § 5 Abs. 6 unterfallen) so gut wie in trockenen Tüchern. Diese Woche Freitag muss das Gesetz nochmals den Bundesrat passieren. Die Länder hatten den Gesetzentwurf der Bundesregierung zwar im ersten Durchgang scharf kritisiert und unter anderem die Streichung der Belastung für die Apotheken gefordert. Doch weiterer Widerstand gegen das Einspruchsgesetz ist offenbar nicht zu erwarten. Wie auf der Webseite der Länderkammer zu lesen ist, empfiehlt der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrats dem Bundesrat, „das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren zu billigen“. Die Bundesregierung hatte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länder bereits klargestellt, dass sie deren Änderungsvorschläge weitgehend ablehnt. Ein Vermittlungsverfahren zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz durchzuführen wäre mühsam, zeitraubend und voraussichtlich wenig erfolgreich.

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Wenn nun also der Bundesrat zum Monatsende grünes Licht gibt, muss das Gesetz noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden – einen Tag danach tritt es in Kraft. Das könnte im Laufe des Novembers der Fall sein. Dann würde der höhere Kassenabschlag ab Februar 2023 gelten. Erfolgt die Verkündung erst im Dezember, wäre der 1. März 2023 der Stichtag. Denn im Gesetzentwurf steht, dass die Regelung zum Apothekenabschlag am „ersten Tages des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats“ in Kraft tritt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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