Bundesratsplenum

Länder fordern Verzicht auf höheren Kassenabschlag

Berlin - 16.09.2022, 11:19 Uhr

Das Bundesratsplenum hat seine Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. (Foto: IMAGO / Christian Spicker)

Das Bundesratsplenum hat seine Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. (Foto: IMAGO / Christian Spicker)


Der Bundesrat hat heute eine umfangreiche Stellungnahme zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Das Plenum nahm fast alle Empfehlungen der beteiligten Bundesratsausschüsse an. Auch die, die temporäre Erhöhung des Apothekenabschlags auf 2 Euro zu streichen. Das Gesetz ist allerdings nicht zustimmungspflichtig.

Die Länder haben ein massives Problem mit dem von der Bundesregierung vorgelegten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Das wurde bei der heutigen Bundesratssitzung deutlich. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte, das geplante Gesetz werde in sämtlichen Bereichen des Gesundheitswesens zu erheblichen Instabilitäten führen. Es belaste gerade jene über die Schmerzgrenze hinaus, die während der Pandemie Großes geleistet und sich als unverzichtbar erwiesen hätten. Der Ministerpräsident kritisierte die vorgesehenen Einschnitte für Kliniken, (Zahn-)Ärzte, Apotheken und Pharmaindustrie. So sähen Apotheken „harten Zeiten entgegen“, würde der höhere Abschlag für sie Realität. Er bringe sie vor allem in ländlichen Bereichen in ernsthafte Schwierigkeiten und könnte im schlimmsten Fall zu Versorgungslücken führen.

Dass Handlungsbedarf besteht, streitet Rhein nicht ab – doch die Lösung sieht er nicht in kurzfristigen Einschnitten, sondern in einer handfesten, strukturellen und nachhaltigen Reform. Zwar müsse beispielsweise auch die Pharmaindustrie ihren Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen leisten – aber die Bundesregierung schieße mit ihren Plänen weit über das Ziel hinaus. Mit ihren Maßnahmen, die sich vermutlich auf eine Belastung von 4 Milliarden Euro pro Jahr beliefen, gefährde sie den Standort Deutschland. Dies sei umso kritischer, da man gerade in der Pandemie die Verlagerung der Produktion bereut hätte. Wolle man wirklich resilient werden und die Produktion in Deutschland halten, müsse man den Standort attraktiv halten. Für Hessen ist die Pharmaindustrie ein besonders wichtiger Industriezweig, der Einsatz des Landes für seine Firmen ist daher nachvollziehbar.

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Kassenabschlag soll auf 2 Euro steigen

Fast alle Empfehlungen, die der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates dem Plenum unterbreitet hatten, wurden in der anschließenden Abstimmung angenommen. Auch jene, das Vorhaben zu streichen, den Kassenabschlag in den kommenden beiden Jahren von 1,77 auf 2,00 Euro zu erhöhen. Ebenfalls angenommen wurden die Bundesrats-Klassiker, die Importförderklausel zu streichen und in Rabattverträgen europäische Produktionsstandorte und die Vielfalt der Anbieter durch Mehrfachvergabe zu berücksichtigen. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nahm an der Bundesratssitzung teil. Seinen Redebeitrag leistete er allerdings erst später – als es um das (zustimmungspflichtige) Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor COVID-19 ging (Zustimmung wurde erteilt). Welche Wirkung die massive Kritik an seinem Gesetzentwurf für das Spargesetz haben wird, muss sich nun im parlamentarischen Verfahren zeigen. Jetzt ist die Bundesregierung zunächst aufgefordert, eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zu verfassen und diese dann an den Bundestag weiterzuleiten. Einen Termin für die erste Lesung im Bundestag gibt es bislang nicht. Auch wenn es hoffnungsfroh stimmt, die Länder hinter sich stehen zu haben, allzu viel sollten Apotheker:innen und alle anderen von den Einsparungen Betroffenen nicht erwarten. Zustimmungspflichtig ist das Gesetz nicht.

Einen Video-Mitschnitt zu den Reden zum Spargesetz stellt der Bundesrat auf Twitter bereit. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Einfluss des Bundesrates

von Witzke am 16.09.2022 um 20:25 Uhr

Ich bitte darum, dass sich die Redakteure noch mal mit dem Thema "Einspruch- und Zustimmungsgesetz" beschäftigen.

Wenn der Bundestag das GKV-FinStG beschließt, geht das Gesetz zurück an den Bundesrat und dieser hat nach Art. 77 II GG das Recht, innerhalb von 3 Wochen einen Vermittlungsausschuß einzuberufen. Wenn dieser erfolglos ist, kann nach Art. 77 III GG Einspruch einlegt werden und das GKV-FinStG zu Fall gebracht werden. Nach der aktuellen Kritik des Bundesrates ist es auch ziemlich unwahrscheinlich, dass die Ampel nach Art. 77 IV GG die benötigte Mehrheit im Bundestag erhält, um den Einspruch zurückzuweisen. Wenn mindestens 2/3 der Mitglieder des Bundesrates gegen das Gesetz stimmen, ist es ziemlich unwahrscheinlich, den Einspruch im Bundestag zurückweisen zu können. Nur weil es nicht zustimmungspflichtig ist, heißt das nicht, dass der Bundesrat machtlos ist. Er kann mühelos, das GKV-FinStG verhindern und damit auch die Erhöhung des Kassenabschlags.

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