- DAZ.online
- News
- Pharmazie
- Was wurde eigentlich aus ...
COVID-19-Antikörper
Was wurde eigentlich aus Sotrovimab?
Während Paxlovid als Arzneimittel gegen COVID-19 zuletzt medial stark vertreten war, hat man von anderen COVID-19-Arzneimitteln nur noch wenig gehört. Vor allem Antikörper wie Sotrovimab haben in der aktuellen Pandemie-Phase an Bedeutung verloren, wie Leitlinien und zuletzt auch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erläuterten.
Paxlovid kommt zunehmend in der Praxis der COVID-19-Behandlung an. Erst kürzlich hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen den Nutzen von Paxlovid bestätigt. Doch neben Paxlovid gab es doch auch noch andere Arzneimittel, die in der nächsten Corona-Welle den COVID-19-Krankenstand abmildern und vor allem Risikopatient:innen schützen sollten – was wurde beispielsweise aus Sotrovimab?
Mehr zum Thema
Nirmatrelvir / Ritonavir vor allem für Ungeimpfte sinnvoll
IQWiG zu Paxlovid: Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen
Im Januar 2022 hieß es, dass Sotrovimab noch in eben diesem Monat zur Verfügung stehen solle. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe Kontingente des Arzneimittels Xevudy® zentral beschafft. Sie sollten Ende Januar über sogenannte Sternapotheken verfügbar sein. Auch Vertragsärztinnen und -ärzte sollten die Therapie dann durchführen können. Doch seitdem hat man zumindest medial – anders als bei Paxlovid – nicht mehr viel von Sotrovimab gehört. Und das, obwohl der monoklonale Antikörper mit dem Handelsnamen Xevudy auch bei der Omikron-Variante wirksam sein sollte.
Seit 17. Dezember 2021 ist Sotrovimab „zur Behandlung von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren und mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg) mit einer Coronavirus-Krankheit-2019 (coronavirus disease 2019, COVID-19) indiziert, die keine Sauerstoff-Supplementierung benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 haben“ (Fachinformation, Stand Juli 2022).
WHO rät von Sotrovimab und Casirivimab-Imdevimab ab
Tatsächlich hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits im September 2022 ausdrücklich davon abgeraten, Sotrovimab und Casirivimab-Imdevimab bei COVID-19-Patienten einzusetzen. Im Januar 2022 hatte sie für beide Antikörper noch eine bedingte Empfehlung ausgesprochen. Doch beide zeigten nun gegen die aktuell zirkulierenden Varianten keine Wirksamkeit. Die laufend aktualisierte Leitlinie der WHO kann im British Medical Journal (BMJ) eingesehen werden.
Auch in den deutschen „Empfehlungen zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 - Living Guideline“, die am 12. September 2022 aktualisiert wurde, heißt es jetzt:
Gegen die aktuell dominierende Omikron-Variante BA.5 (+ BA.4, sowie der aufkommenden BA.2.75 Variante) ist derzeit keiner der in Europa zur Therapie zugelassenen monoklonalen Antikörper ausreichend wirksam. Daher wird auch Sotrovimab für die Therapie von COVID-19 nicht mehr empfohlen.“
Laut der Leitlinie hat die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA Sotrovimab im April 2022 sogar die Notfallzulassung entzogen. Eine Verdopplung der Sotrovimab-Dosis, die möglicherweise die Effektivität steigern würde, sei von der europäischen Arzneimittelbehörde EMA mit Verweis auf fehlende Effektivitäts- und Sicherheitsdaten abgelehnt worden.
AkdÄ: Kein Zusatznutzen für Sotrovimab
Am 26. September 2022 hat schließlich die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) eine Stellungnahme zu Sotrovimab veröffentlicht – im Rahmen der frühen Nutzenbewertung. Dort erklärt die AkdÄ:
Bezogen auf die aktuell dominierenden Virusvarianten (BA.2, BA.2.12.1, BA.4 oder BA.5 (95 %)) ist aus Sicht der AkdÄ für Sotrovimab bei Erwachsenen und Jugendlichen (≥ 12 Jahre, ≥ 40 kg Körpergewicht) mit COVID-19, die keine Sauerstoff-Supplementierung benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 haben, ein Zusatznutzen nicht belegt.“
Für die in der Studie COMET-ICE dominierenden Virusvarianten (Alpha-Variante (B.1.1.7) und Epsilon-Variante (B.1.427/B.1.429)) sehe die AkdÄ für Sotrovimab zwar noch einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. „Aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit von Sotrovimab gegen die aktuell in der Pandemie dominierenden SARS-CoV-2-Varianten“ empfiehlt sie jedoch eine Neubewertung nach einem Jahr. Der pharmazeutische Unternehmer solle aufgefordert werden, aktuelle Daten zur klinischen Wirksamkeit von Sotrovimab vorzulegen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.