DAZ: Im Gesetz ist zwar eine Dynamisierung der Festbeträge vorgesehen, doch diese muss aktiv eingeleitet werden und orientiert sich nicht automatisch an der Inflation oder der Marktsituation. Was muss Ihrer Meinung nach verbessert werden?
Boden: Diese Systematik wird ganz offensichtlich nicht der praktischen Versorgung gerecht. Wir beim BAH wissen auch um die knappen Kassen. Dennoch muss es einen regelmäßigen, unterjährigen Inflationsausgleich im Bereich der Festbeträge und auch der Rabattverträge geben. Außerdem fordern wir ein Moratorium für Festbetragsabsenkungen, sodass die Erstattungshöchstpreise nicht noch weiter in den Keller gehen. Wir halten es darüber hinaus für unsinnig, Präparate in Festbetragsregelungen zusätzlich dem Generikaabschlag zu unterwerfen. Von diesem können sich die Hersteller nur befreien, wenn sie ihre Präparate zu Preisen von mindestens 30 Prozent unter Festbetrag anbieten. Sie können ihn mindern durch Preissenkungen. Erhöhen sie aber ihren Abgabepreis, um auf einen gegebenenfalls nun erhöhten Festbetrag anzupassen, müssen sie den 10-prozentigen Abschlag vom dann aktuellen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers leisten. Damit wird deutlich: Je mehr Kostendämpfungsinstrumente in einem Markt greifen, umso schwieriger ist es für die Unternehmen zu kalkulieren. Das führt langfristig zu Unsicherheiten und schließlich zu betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, die nicht im Sinne der Versorgung sind.
1 Kommentar
System völlig durch GKV korrumpiert
von ratatoske am 08.10.2022 um 8:38 Uhr
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