Gespräch mit der ABDA-Präsidentin

Overwiening: Lauterbach plant kein generelles Dispensierrecht für Ärzte

Berlin - 12.09.2022, 12:45 Uhr

ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening hat sich mit Minister Karl Lauterbach über das Paxlovid-Dispensierrecht für Ärzte unterhalten. (Foto: Schelbert)

ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening hat sich mit Minister Karl Lauterbach über das Paxlovid-Dispensierrecht für Ärzte unterhalten. (Foto: Schelbert)


Bundesgesundheitsminister Lauterbach erteilt einem generellen Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte eine Absage. Das habe er ABDA-Präsidentin Overwiening in einem Gespräch zugesichert, meldet der ABDA-Newsroom.

Lange hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Bundesvereinigung zappeln lassen – hat er sich nun doch auf ein Gespräch mit ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening eingelassen? Das legt eine Meldung nahe, die heute im ABDA-Newsroom erschienen ist.

Demnach hat der Minister Overwiening zufolge am vergangenen Freitag zugesichert, keine Pläne für ein ärztliches Dispensierrecht zu schmieden. Die Verteilung von Paxlovid über Ärztinnen und Ärzte sei der Corona-Notsituation geschuldet, habe Lauterbach unterstrichen. Eine Ausweitung des Dispensierrechts, wie von Hausärzten gefordert wird, sei vom Tisch.

Overwiening äußerte sich dazu gegenüber dem Newsroom. „Ich begrüße die klaren Worte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach“, sagte sie. „Das Dispensierrecht gehört und bleibt damit in der Hand der Apothekerinnen und Apotheker. Das ist gut so.“ Mit der Paxlovid-Entscheidung sei die bewährte Trennung zwischen ärztlicher und pharmazeutischer Tätigkeit ohne triftigen Grund und ganz ohne Not aufgehoben worden, unterstreicht die ABDA-Präsidentin. Sie habe im Gespräch mit dem Minister klargemacht, dass die Apotheken weiter alles dafür tun werden, um die Patientinnen und Patienten per Botendienst so schnell wie möglich mit Paxlovid zu versorgen.

Hintergrund sind eine Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, sowie eine erneuerte Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19. Danach dürfen Hausärztinnen und Hausärzte das Anti-Corona-Medikament Paxlovid seit dem 18. August begrenzt vorrätig halten und direkt an ihre Patientinnen und Patienten abgeben. Zudem dürfen vollstationäre Pflegeeinrichtungen das Arzneimittel bevorraten und – nach ärztlicher Verordnung – an ihre betreuten Patientinnen und Patienten abgeben. 

Bis dato wurden die verfügbaren und zentral vom Bund bestellten COVID-19-Arzneien nur sehr zögerlich verordnet – von der Öffnung verspricht sich Lauterbach, dass nun mehr Menschen ein solches Mittel erhalten, denen es potenziell einen Nutzen verspricht. 


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Frage

von Thomas Kerlag am 13.09.2022 um 13:15 Uhr

Ob es nun die Dumpfbacke Aktionär hinter dem Versand dispensiert oder der Arzt. So what?

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je lauter...

von Dr. Martin Schüßler am 13.09.2022 um 8:00 Uhr

Umso lauter dementiert wird, umso eher ist es eine Lüge. Das hat sich in der Vergangenheit immer so gezeigt!

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Wer’s glaubt

von C. Stackmann am 13.09.2022 um 7:41 Uhr

Ich kann mich meinem Vorredner nur nachließen.
„ Die Verteilung von Paxlovid über Ärztinnen und Ärzte sei der Corona-Notsituation geschuldet“. Und dann kommt „die Abgabe des Antibiotikums ist der Notsituation geschuldet.“ usw.

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Herr Lauterbach hat versprochen!!!!

von Dr. Radman am 12.09.2022 um 17:47 Uhr

Freuen Sie sich nicht all so früh! Es kann sich bald ändern. Oder glauben Sie wirklich Herren Lauterbach?
Gespräche mit Politikern allein reichen nicht. Wir müssen bei der Bevölkerung hörbar werden.

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