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Vorbereitungen für den Herbst und Winter
Bundestag beschließt COVID-19-Schutzgesetz
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag die neuen Grundlagen für Corona-Maßnahmen im kommenden Herbst und Winter beschlossen. Mit demselben Gesetz wird auch die für Apotheken wichtige SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung bis Ostern verlängert. Zudem sollen Apotheken länger gegen COVID-19 impfen dürfen.
Im Deutschen Bundestag wurde heute der Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ abschließend beraten und beschlossen. Mit ihm soll vor allem der im Sommer beschlossene 7-Punkte-Plan umgesetzt werden – der Fahrplan für den Corona-Herbst und Winter.
Bis zum Schluss wurde vor allem um die Änderungen im Infektionsschutzgesetz gerungen, die Ermächtigungen für die Länder und die bundesweiten Regelungen zur Maskenpflicht. Kurzfristig fiel noch die eigentlich vorgesehene Maskenpflicht in Flugzeugen – im Bahnfernverkehr bleibt sie hingegen bestehen. Begründet wurde dies damit, dass man einheitliche Regelungen in Europa wolle – und in anderen EU-Ländern gebe es die Maskenpflicht in Flugzeugen nicht.
Für den Fall der Fälle wird die Bundesregierung aber ermächtigt, durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht wird es zudem in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten geben. Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen und Testpflichten.
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte im Bundestag, mit den vorgesehenen Regelungen gebe es nun passende Instrumente zur Kontrolle aller vorstellbaren Szenarien. „Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist – nicht mehr, aber auch nicht weniger.“ Der SPD-Politiker gab sich zuversichtlich: „Wir werden die Lage im Griff haben.“
Er verwies neben den Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz auch auf eine weitere Impfkampagne. Die neuen bivalenten Vakzinen schützten nicht nur vor schweren Verläufen, sondern auch besser vor Ansteckung, erklärte er. Damit könne man also durch Impfungen die Zahl der Infektionen zurückdrängen. Die neue Impfkampagne werde genau erklären, wie die Impfstoffe wirken und für wen genau sie geeignet sind. „Und wir werden die Impfstoffe auch so verteilen, dass sie leicht zugänglich sind: über die Impfzentren, über die Praxen, über die Apotheken.“
Keine Reklame für Arzneimittel
Lauterbach plädierte erneut für einen stärkeren Einsatz von Paxlovid bei Erkrankten. Er wies allerdings den Vorwurf zurück, für diese Medikamente Reklame zu machen. „Wir können dankbar sein, dass wir erstmalig Medikamente haben, die bei den älteren Menschen und den Menschen, die Risikofaktoren haben, die Sterblichkeit um 80 bis 90 Prozent senken.“ Er sieht also keinen Platz für „pauschale und billige Vorwürfe gegen die pharmazeutische Industrie“. Wir dürften uns nicht daran gewöhnen, dass jeden Tag 100 Menschen an COVID-19 sterben.
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte die neuen Regelungen, die ab Herbstbeginn und bis Karfreitag (7. April 2023) gelten sollen. Die neuen Ermächtigungen für die Länder sollen ab 1. Oktober gelten. Er betonte, dass es mit ihnen künftig „keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote“ geben werde. Generell gelte: „Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, dann ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen.“
Erleichterte Abgaberegelungen gehen in die Verlängerung
Für Apotheken hat das Gesetzespaket allerdings noch an anderen Stellen bedeutsame Regelungen: Insbesondere werden die erleichterten Arzneimittelabgaberegeln, die im Frühjahr 2020 mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung eingeführt wurden, bis zum 7. April verlängert. Auch die Coronavirus-Impfverordnung und die Testverordnung werden bis Jahresende 2022 verlängert.
Ferner sind Apotheker:innen, Zahnärzte und Tierärzte noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt, gegen COVID-19 zu impfen – bislang sollte diese Möglichkeit schon Ende 2022 auslaufen. Eine weitere Klarstellung: Die Schulungen für Apotheker:innen zu Grippeschutz- und COVID-19-Impfungen werden nun wechselseitig anerkannt.
Nächste Station für den Gesetzentwurf ist der Bundesrat, der am 16. September wieder tagt. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig. Da die bisherigen Grundlagen für Schutzmaßnahmen mit dem 23. September auslaufen, müssen die Anschlussregelungen ab dem 24. September greifen.
1 Kommentar
Gegen die Wand
von Stefan Siebert am 08.09.2022 um 18:23 Uhr
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