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Begründung der KBV
Warum die Dosierungsangabe kein Pflichtfeld beim E-Rezept ist
Keine Retaxationen mehr wegen fehlender Formalien – mit dieser Hoffnung wurde den Apotheken das E-Rezept lange schmackhaft gemacht. Nun stellt sich aber nach und nach heraus: zu Unrecht. So ist es beispielsweise möglich, E-Rezepte genauso wie Papierrezepte ohne Dosierungsangabe auszustellen. Das entsprechende Feld wurde schlicht nicht als Pflichtfeld definiert. Die KBV, die dafür verantwortlich ist, möchte das offenbar auch nicht ändern.
Der große Vorteil eines elektronischen Formulars gegenüber einem aus Papier ist, dass man die Eingabe bestimmter Informationen technisch einfordern kann. Jeder, der schon einmal online etwas ausgefüllt hat, kennt das: Das System weigert sich beharrlich, das Formular abzuschicken, solange nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.
So ist es im Prinzip auch beim E-Rezept. Somit schien die Hoffnung der Apothekerschaft, bei elektronischen Verordnungen nicht mehr wegen fehlender Formalien retaxiert zu werden, berechtigt. Bei der Dosierungsangabe beispielsweise hat sie sich aber nicht erfüllt. Auch wenn die Gematik zunächst etwas anderes behauptete, das entsprechende Feld ist, wie die DAZ durch Nachhaken herausfand, kein Pflichtfeld. E-Rezepte ohne Dj oder Dosierung hochzuladen, ist also kein Problem. Somit bleibt für die Apotheke diesbezüglich alles beim Alten.
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Verantwortlich dafür, was beim E-Rezept ein Pflichtfeld ist und was nicht, ist aber nicht die Gematik, sondern die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die KBV erklärt auf Nachfrage, warum die Angabe einer Dosierung oder zumindest „Dj“ nicht technisch erzwungen wird: „Der Datensatz des E-Rezepts bildet die Vorgaben der AMVV ab. Demnach ist bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Dosierung auf dem Rezept anzugeben, es sei denn, dem Patienten liegt eine schriftliche Dosieranleitung/ein Medikationsplan vor oder die Abgabe des Arzneimittels erfolgt direkt an die verschreibende Person. Die Entscheidung darüber, welcher Fall vorliegt, kann nur durch die das E-Rezept ausstellende Person getroffen und somit nicht technisch erzwungen werden bzw. kein Pflichtfeld sein.“ Zudem weist die KBV exemplarisch auf einen Fall hin, wo es laut Arzneimittelverschreibungsverordnung nicht zwingend eine Dosierungsangabe braucht, nämlich die Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Hier könne eine Dosierangabe erfolgen, müsse aber nicht.
Ein weiterer Fall, in dem die AMVV das Fehlen der konkreten Dosierung oder des Hinweises auf einen Medikationsplan oder Ähnliches zulässt, ist, wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.
Kassen sind schon mehrfach auf die GKV zugegangen
Dem Deutschen Apothekerverband ist das Problem bekannt, wie ein Sprecher auf Nachfrage der DAZ erklärt. Da der DAV kein Verhandlungsmandat mit der KBV habe – er sei nur ins „Benehmen“ zu setzen –, könne man lediglich entsprechende Anpassungen in den Profilen anregen. „Der GKV-SV ist auf Wunsch des DAV bereits mehrfach auf die KBV zugegangen und hat entsprechende Anpassungen gefordert“, so der Sprecher weiter. „Unabhängig davon haben Apotheken auch in der digitalen Welt die Möglichkeit, nach den Vorgaben der AMVV die Dosierung nachzutragen.“ Doch genau das wollten sie ja eigentlich nicht mehr ständig tun.
Immerhin: Ein wenig Problembewusstsein scheint es bei der KBV aber doch zu geben. Den Angaben zufolge unterstütze die Verordnungssoftware der Ärzte die Anwender durch entsprechende Workflows bei der korrekten Verwendung der Dosierangabe. Die betreffenden Anforderungen an die Verordnungssoftware seien zuletzt noch einmal im Sinne einer Klarstellung geschärft worden.
5 Kommentare
Billige Machtspiele
von Michael Mischer am 04.08.2022 um 10:45 Uhr
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Haben die keine Informatiker?
von Roman MAyer am 03.08.2022 um 10:39 Uhr
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Pflichtangabe, oder nicht?
von Thomas Eper am 03.08.2022 um 10:38 Uhr
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War klar
von ratatosk am 03.08.2022 um 8:30 Uhr
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AW: War klar
von Karl Friedrich Müller am 03.08.2022 um 9:37 Uhr
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