Stevia – auf einen Blick:
- Aus der Stevia-Pflanze isolierte Steviolglykoside sind als Süßungsmittel „Stevia“ seit Dezember 2011 rechtmäßig im gesamten Raum der Europäischen Union im Handel.
- Der Einsatz von Stevia ist mengenmäßig begrenzt und nur für bestimmte Lebensmittelkategorien zugelassen.
- Weil die Steviolglykoside durch ein chemisches Verfahren gewonnen werden, dürfen sie nicht in Bio-Lebensmitteln eingesetzt werden.
- Steviolglykoside haben keine Kalorien, sind zahnfreundlich und haben keine Wirkung auf den Blutzuckerspiegel. Sie können laut DGE dabei helfen, das Gewicht zu kontrollieren. Gesünder (und preiswerter) ist es allerdings, die Ernährung auf eine zuckerarme, nicht übersüßte Kost umzustellen.
Quelle: „Stevia-Süße – Natur pur?“ von Reinhild Berger, 10. März 2020
2 Kommentare
uPQfECBLTUsybp
von qyUExMVohXFHe am 30.08.2022 um 22:58 Uhr
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FUhXdfQgaC
von zLUtkmnHSqWJ am 30.08.2022 um 22:58 Uhr
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