Für wen geeignet?
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) sieht den Einsatz von Süßstoffen (und damit auch den von Steviolglykosiden) durchaus als Möglichkeit, Kalorien zu sparen und das Gewicht zu kontrollieren. Sowohl die DGE als auch andere Ernährungsexperten weisen jedoch darauf hin, dass am besten eine zuckerarme, nicht übersüßte Kost anzustreben ist, vor allem für Kinder. Auch wenn Stevia-Produkte für Diabetiker geeignet sind, kann es für diese Personengruppe gesünder sein, nicht regelmäßig Süßstoffe zu verwenden.
Die Verbraucherzentralen weisen zusätzlich auf die Kosten von Stevia-Produkten hin. Stevia-Streusüßen mit Maltodextrin können vier- bis fünfmal so teuer sein, solche mit Erythrit sogar 40-mal so teuer wie die für die Süßkraft vergleichbare Menge an normalem Haushaltszucker.
Verschwörungen gegen die Stevia-Pflanze?
Es gibt Gerüchte, Zucker- und andere Süßstoffhersteller sowie die EU-Kommission hätten gegen die Markteinführung von Stevia intrigiert, um einen unliebsamen Konkurrenten fernzuhalten. Dafür gibt es keine Belege. Dass die Europäische Union den Verbraucherschutz ernst nimmt und für neue Produkte Studien zur Unbedenklichkeit fordert, kann man nicht kritisieren. Gesundheitsschutz geht vor Marktinteressen. Der Drang zur Vermarktung von Stevia war jedoch unübersehbar: Bereits vor der Zulassung durch die EU im Jahr 2011 haben Händler immer wieder versucht, Stevia-Produkte unter Umgehung des Lebensmittelrechts über das Internet in Europa illegal zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Wie seriös das ist, mag jeder selbst beurteilen.
Stevia-Blätter als Tee erlaubt
Übrigens, für die Vermarktung von frischen oder getrockneten Stevia-Blättern innerhalb der EU ist die Rechtslage noch immer diffus. Die Verwendung von Stevia-Blättern in Tee ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen erlaubt, der Zusatz von Stevia-Blättern zu anderen Lebensmitteln ist laut Novel-Food-Verordnung dagegen nicht legal. Man darf auf weitere Entwicklungen in diesem Bereich gespannt sein.
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