Zuckersüßes Beratungswissen – Teil 5

Zuckerfrei und trotzdem süß: Zuckeraustauschstoffe

Stuttgart - 18.02.2020, 17:55 Uhr

Enthalten Lebensmittel mehr als 10 % Süßungsmittel (bezogen auf das Gesamtgewicht), ist ein Hinweis auf die abführende Wirkung verpflichtend. (Foto: Hinger)

Enthalten Lebensmittel mehr als 10 % Süßungsmittel (bezogen auf das Gesamtgewicht), ist ein Hinweis auf die abführende Wirkung verpflichtend. (Foto: Hinger)


Zahnfreundlich, kalorienärmer als Zucker, kein oder nur wenig Einfluss auf den Blutzuckerspiegel und dazu lecker süß: eigentlich kommen Sorbit, Xylit, Isomalt und Co. wie gerufen für alle, die sich gesünder ernähren wollen. Wenn da nicht ab einer gewissen Verzehrsmenge die blähende und abführende Wirkung einsetzen würde ... 

Von ihrer chemischen Struktur her sind Zuckeraustauschstoffe Alkohole, deswegen heißen sie auch Zuckeralkohole und tragen Namen mit der Endung -ol. Sorbitol ist genau der gleiche Stoff wie Sorbit, Xylitol entspricht Xylit usw. In der Europäischen Union sind insgesamt acht Zuckeraustauschstoffe zugelassen: Sorbit (= Sorbitol oder Glucitol), Xylit (= Xylitol), Isomalt, Maltit, Lactit, Mannit (= Mannitol) sowie Erythrit und Polyglycitolsirup. 

Kennzeichnungspflicht für Süßungsmittel

Seit Inkrafttreten der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung im Jahr 2014 werden Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe unter dem Begriff „Süßungsmittel“ zusammengefasst. Für Lebensmittel, die einen Stoff aus dieser Gruppe enthalten, ist der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ gesetzlich vorgeschrieben. Enthält das Produkt zusätzlich Zucker, muss auch dies auf dem Etikett stehen: „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“.

Zusätzlich muss auf der Zutatenliste die Klassenbezeichnung „Süßungsmittel“ und dahinter die verwendete Substanz stehen, alternativ die E-Nummer. Beispiel: „Süßungsmittel Sorbit“ oder „Süßungsmittel E420“.

Was bedeutet die E-Nummer?

Süßungsmittel zählen als Substanzklasse zu den Lebensmittelzusatzstoffen. Allen in der Europäischen Union zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen wird eine amtliche E-Nummer zugeteilt. Die Zulassung setzt voraus, dass die Stoffe keine Gesundheitsrisiken bergen und die Verwendung nicht zu einer Täuschung des Verbrauchers führt. Insgesamt gibt es in der Europäischen Union 341 Lebensmittelzusatzstoffe, die in 34 Gruppen eingeteilt sind. Gruppen sind zum Beispiel Emulgatoren, Geschmacksverstärker, Konservierungsmittel, Säureregulatoren und eben auch Süßungsmittel.

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Der Sinn und Vorteil der E-Nummern besteht darin, dass Zusatzstoffe europaweit identifizierbar sind, unabhängig von der verwendeten Sprache. Ein Nachteil ist, dass man als einkaufender Verbraucher nicht immer ein Verzeichnis der E-Nummern zur Hand hat, um damit Stoffe zu identifizieren, auf die man verzichten möchte. Insofern erscheint es durchaus verbraucherfreundlich, wenn die Hersteller statt der E-Nummer den Substanznamen nennen, was auch ausdrücklich erlaubt ist.

„Zuckerfrei“ und „zahnschonend“

Bonbon-, Pastillen- und Kaugummihersteller bewerben ihre Produkte auf der Verpackung als „zuckerfrei“, „ohne Zucker“ und „zahnschonend“. Der Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ ist nur für die Zutatenliste verpflichtend. Was die Nährwerttabelle („Big Seven“) betrifft, so fließen die Zuckeraustauschstoffe dort nur in den Stichpunkt „Kohlenhydrate“ ein. Sie gelten nicht als Zucker. Ein ausschließlich mit Sorbit oder Isomalt gesüßter Bonbon hat bei Zucker also eine Null stehen. Manche Hersteller fügen in der Zeile unter der Zuckerangabe freiwillig den Stichpunkt „Mehrwertige Alkohole“ ein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber eine wertvolle Information für den aufgeklärten Verbraucher!

Enthält ein Produkt Zuckeraustauschstoffe in Höhe von über 10 % des Gesamtgewichts, so ist ein Warnhinweis auf die abführende Wirkung verpflichtend. Auf der Packung muss stehen: „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken.“ Wenn zum Beispiel Bonbons lose verkauft werden, so muss der Verbraucher durch ein Schild auf die Süßungsmittel hingewiesen werden, gegebenenfalls muss auch ein Warnhinweis entsprechend öffentlich sichtbar sein.

Vielseitiges Sorbit

Sorbit dient nicht nur als Süßungsmittel, sondern ist außerdem ein bewährtes Feuchthaltemittel, zum Beispiel in Zahnpasta, aber auch in Lebensmitteln wie Kaugummi, Pralinenfüllungen und weichen Gebäckarten. Wenn es in einem Produkt diese Funktion ausübt, ist es auf der Zutatenliste entsprechend angegeben. In Speiseeis-Rezepturen wird Sorbit verwendet, um den Gefrierpunkt herabzusetzen.

Keineswegs ist Sorbit nur ein industriell eingesetzter Zusatzstoff, es kommt auch natürlicherweise in manchen Obstsorten vor, zum Beispiel in Pflaumen, Birnen, Pfirsichen, aber auch Äpfeln und Trauben. Besonders Trockenfrüchte haben prozentual gesehen aufgrund des Wasserverlustes einen verhältnismäßig hohen Sorbit-Gehalt. 

Werden diese Früchte mit ihrem natürlichen Sorbit-Vorkommen weiterverarbeitet, muss auf der Packung kein Hinweis auf Sorbit stehen. Denn es wurde ja nicht als Substanz zugesetzt. Auch andere Stoffe aus der Zuckeralkohol-Familie, wie Mannit, Lactit, Isomalt, Xylit, Maltit und Erythrit, kommen natürlicherweise in Obst und Gemüse vor. So enthalten zum Beispiel Champignons ganz geringe Mengen an Mannit.

Der Darm streikt

Auch Menschen mit einer kerngesunden Verdauung bekommen Beschwerden wie Blähungen und Durchfall, wenn sie mehr als 50 Gramm Sorbit pro Tag zu sich nehmen. Empfindliche Personen können schon bei Mengen ab 5 Gramm (oder sogar weniger) unter Bauchkrämpfen leiden.

Sorbit wird zumindest teilweise aus dem Dünndarm resorbiert, die unresorbierten Mengen wandern weiter in den Dickdarm, wo sie bakteriell zersetzt werden. Aufgrund seiner hygroskopischen Eigenschaften zieht unverstoffwechseltes Sorbit Wasser in den Darm und löst so Durchfälle aus. Menschen, die auf Sorbit sehr empfindlich reagieren, vertragen häufig auch keine anderen Zuckeraustauschstoffe. Sie sollten auf „zuckerfreie“ Bonbons, Kaugummis, Lutschtabletten besser verzichten und bei Bedarf auf die Varianten mit normalem Zucker zurückgreifen.

Zwei Beratungstipps für die Apotheke

Wenn Kunden über Blähungen, Bauchkrämpfe oder Durchfälle klagen und ein Arzneimittel für die Selbstmedikation verlangen, fragen Sie nach, ob möglicherweise Produkte mit Zuckeraustauschstoffen die Ursache für die Beschwerden sein könnten. Weisen Sie bei der Abgabe von „zuckerfreien“ Lutschtabletten gegen Halsschmerzen auf den Gehalt an Zuckeraustauschstoffen hin. Suchen Sie für empfindliche Patienten gegebenenfalls nach einer Alternative.

Kleine Unterschiede

Zwischen den einzelnen Zuckeralkoholen gibt es ein paar interessante Unterschiede. Xylit erzeugt auf der Zunge einen leichten Kühleffekt, ähnlich dem Menthol. Bei der Verstoffwechselung von Xylitol werden kleine Mengen Insulin freigesetzt. Die Resorption erfolgt überwiegend im Dünndarm. Durch langsame Dosissteigerung lässt sich die Verträglichkeit von Xylit allmählich erhöhen, so dass nach einer gewissen Gewöhnungszeit auch größere Mengen beschwerdefrei vertragen werden, was bei Sorbit nicht möglich ist.

Auch wenn alle Zuckeralkohole als zahnfreundlich und antikariogen gelten, kommt Xylit noch eine besondere Rolle zu: Das Kauen xylithaltiger Kaugummis, aber auch die Zufuhr von Xylit generell, kann die Plaque-Entstehung in der Mundhöhle um bis zu 70 % vermindern und kann sogar kleinere, kariös bedingte Zahnbeschädigungen wieder schließen (remineralisieren).

Maltol hat einen leichten Karamellgeschmack, der bei manchen Produkten erwünscht ist. (Foto: filistimlyanin1 / stock.adobe.com / privat)

Isomalt hat wie Xylit eine geringe Wirkung auf den Blutzucker- und Insulinspiegel. Eine vorteilhafte Eigenschaft von Isomalt ist, dass es so gut wie keine Feuchtigkeit aus der Luft aufnimmt und nicht verklumpt. Mit Isomalt gesüßte Bonbons verkleben nicht und müssen nicht einzeln verpackt werden.

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Im Vergleich zu den anderen Zuckeralkoholen gilt Erythrit als besonders gut verträglich. Erythrit ist praktisch kalorienfrei und lässt sich ebenfalls klumpenfrei weiterverarbeiten.

Mannit (Mannitol) ist über seine Verwendung als Süßungsmittel hinaus ein Hilfsstoff bei der Tablettenherstellung sowie ein Wirkstoff für ein Arzneimittel (z. B. Osmofundin Infusionslösung, ein Osmodiuretikum). Es wird auch als Laxans bei Darmspiegelungen eingesetzt.

Aufklärung ist wichtig

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen hat ergeben, dass viele Menschen den vom Verordnungsgeber eingeführten Begriff „Süßungsmittel“ falsch interpretieren. Ein großer Teil der Befragten stuft auch normalen Haushaltszucker oder Fruchtsirupe als Süßungsmittel ein. Ebenso dürfte die Fachbezeichnung „Zuckeralkohole“ viele Verbraucher auf eine verkehrte Spur lenken. Womöglich denken sie dabei an Alkohol im Sinne von Ethanol. Solche Missverständnisse zeigen: Es besteht noch sehr viel Aufklärungsbedarf, was die Zusammensetzung von Lebensmitteln, insbesondere industriell hergestellter Produkte, betrifft.

In der Tabelle sind noch einmal die in der EU zugelassenen acht Zuckeralkohole zusammengefasst. Wer in diesem Artikel die gleichfalls als Süßungsmittel eingestuften Süßstoffe wie Aspartam, Cyclamat usw. vermisst hat: um diese Gruppe geht es in der nächsten Folge von „Zuckersüßes Beratungswissen“.

 E-NummerEnergiegehalt kJ/kcal pro 100 gSüßkraft im Vergleich zu Zucker = 100 %
SorbitE 4201000 / 24040 – 60 %
XylitE 9671000 / 24098 %
IsomaltE 953840 / 20050 %
MaltitE 9651000 / 24050 – 80 %
ErythritE 96884 / 2050 – 70 %
MannitE 4211000 / 24050 – 69 %
PolyglycitolsirupE 9641000 / 24050 %
LactitE 9661000 / 24030 – 40 %

Anmerkung zur Tabelle: normaler Zucker hat einen Energiegehalt von 1680 kJ bzw. 405 kcal.

Auf einen Blick:

  • Die Zuckeralkohole gehören zur Gruppe der „Süßungsmittel“. Auf industriell hergestellten Lebensmitteln müssen sie in der Zutatenliste mit ihrer Klassenbezeichnung „Süßungsmittel“ genannt werden, dahinter folgt der Name der verwendeten Substanz oder die E-Nummer. Werden sie als Feuchthaltemittel eingesetzt, so wird das in der Zutatenliste entsprechend aufgeführt.
  • Zuckeralkohole enthalten weniger Kalorien als Zucker, sind zahnfreundlich, wirken gar nicht oder nur gering auf den Blutzuckerspiegel und die Insulinausschüttung. Übersteigt der Gehalt an Zuckeralkoholen 10 % des Gesamtgewichts, so ist die Angabe verpflichtend: „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“.
  • Bei den Nährwertangaben werden Zuckeralkohole in der Rubrik „Kohlenhydrate“ aufgeführt. Manche Hersteller setzen in der Nährwerttabelle freiwillig eine Zeile „Zuckeralkohole“ ein und nennen die enthaltenen Mengen.
  • Zuckeralkohole kommen auch natürlicherweise in Früchten und Gemüsen vor, allerdings in sehr geringen Mengen. Bei der Weiterverarbeitung von z. B. sorbithaltigen Früchten muss der Hersteller des Lebensmittels nicht auf den natürlichen Sorbitgehalt hinweisen.

Reinhild Berger, Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Süßstoff Xylit, denkt bitte daran, dass das für Hunde tödlich sein kann

von Ute am 19.02.2020 um 20:14 Uhr

Süßstoff Xylit, für Hunde tödlich

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