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Geplante Rechtsverordnung
Paxlovid-Abgabe durch Ärzte: Über Details wird noch gesprochen
Am vergangenen Montag wurde bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Verordnung plant, die Ärzten ermöglicht, Paxlovid selbst an geeignete COVID-19-Patienten abzugeben. Dafür soll es auch eine Vergütung geben. Auf Nachfrage der DAZ zu den Details bleibt das BMG vage. Ein Sprecher weist aber darauf hin, dass Apotheken das antivirale Arzneimittel auch weiterhin auf Rezept abgeben können.
Im Laufe der COVID-19-Pandemie hat das Bundesgesundheitsministerium eine Reihe von Arzneimitteln zur Behandlung von Patienten mit COVID-19 beschafft. Die Arzneimittel sollen vor allem in vulnerablen Gruppen dazu beitragen, schwere COVID-19-Verläufe zu verhindern. Damit sie bestmöglich wirken, muss die Behandlung allerdings unverzüglich begonnen werden. Das bedeutet: möglichst schnell nach einem positiven Test, nachdem erste Symptome aufgetreten sind.
Das bekannteste, wenn auch nicht das einzige, dieser Arzneimittel ist Paxlovid. Es liegt in großen Mengen bereit und wird doch nur selten verordnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat dies bereits mehrfach beklagt und erklärt, er arbeite mit Hausärzten an einem System, das dem wirkungsvollen Arzneimittel zu einem regelmäßigeren Einsatz verhelfen soll als bisher.
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Wie am vergangenen Montag aus Ministeriumskreisen bekannt wurde, ist eine Rechtsverordnung geplant, die Ärzten ermöglicht, die Arzneimittel für COVID-19-Patienten – neben Paxlovid wurde der monoklonale Antikörper Evusheld genannt – nicht nur zu verordnen, sondern auch selbst abzugeben. Beides sollen sie auch vergütet bekommen. Das Apothekenprivileg soll hier also bewusst durchbrochen werden, um die Prozesse zu beschleunigen. Der Vorschlag kam bei den Apotheken erwartungsgemäß nicht gut an. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, schlug seinerseits vor, dass Patienten mit positivem PCR-Test Paxlovid rezeptfrei in der Apotheke erhalten sollten.
BMG: Bestimmte Ärzte, begrenzte Mengen
Die DAZ wollte im BMG etwas mehr zu dieser geplanten Verordnung erfahren. Doch dort gibt man sich weiter vage. Ein Sprecher erklärte: „Neben der Abgabe durch Apotheken bei Vorliegen einer Verordnung (bei Bedarf auch per Botendienst) wird derzeit geprüft, ob künftig auch bestimmte Ärztinnen und Ärzte das Arzneimittel Paxlovid® zur Behandlung von COVID-19 in begrenzter Menge bevorraten und direkt abgeben können, zum Beispiel auch bei Haus- und Pflegeheimbesuchen. Damit könnte ein schneller Einsatz dieser Arzneimittel ermöglicht werden. Spezifische Regelungen zur Umsetzung werden derzeit erarbeitet.“
Hausärzte: Dispensierrecht „absolut sinnvoll“
Auch beim Deutschen Hausärzteverband gibt man sich zugeknöpft. Ein Sprecher bestätigte die Gespräche mit dem BMG. Dort werde die Frage erörtert, wie die Versorgung geeigneter Patienten und Patientinnen „möglichst effizient und zielgenau“ erfolgen kann. „Die konkrete Ausgestaltung ist aktuell noch Gegenstand der Gespräche. Zu den Details können wir derzeit keine weiteren Auskünfte geben.“
Grundsätzlich hält der Verband ein Dispensierrecht für Hausärztinnen und Hausärzte bei Paxlovid und vergleichbaren Medikamenten aber für „absolut sinnvoll“. Denn hier sei es besonders wichtig, dass das Medikament sehr frühzeitig während der Erkrankung eingenommen wird. „Im Gespräch mit ihren Patientinnen und Patienten können die Hausärztinnen und Hausärzte individuell beraten und die Verschreibung gemeinsam abwägen“, so der Sprecher des Hausärzteverbands. „Profitieren werden die Patientinnen und Patienten, für die eine Behandlung mit Paxlovid infrage kommt.“
1 Kommentar
Paxlovid Interaktionen
von Dr. Schweikert-Wehner am 27.07.2022 um 17:11 Uhr
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