Verteilung der Dienstleistungshonorare

Wie aus einer Idee ein Konzept wurde – und wer dahintersteckt

Stuttgart - 11.07.2022, 07:00 Uhr

Was sind die wesentlichen Herausforderungen bei der Verteilung der Dienstleistungshonorare? (x / Foto: polkadot / AdobeStock)

Was sind die wesentlichen Herausforderungen bei der Verteilung der Dienstleistungshonorare? (x / Foto: polkadot / AdobeStock)


Mit der Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen wurde auch ein ganz neuartiges Honorarverteilungskonzept für die Apotheken etabliert. DAZ-Redakteur und Apothekenwirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn hatte bereits im vergangenen Jahr die Idee einer solchen zweistufigen Auszahlung entwickelt und publiziert. In der aktuellen Podcast-Folge spricht der Erfinder des Honorar-Modells für die pharmazeutischen Dienstleistungen, Dr. Thomas Müller-Bohn, mit DAZ-Chefredakteur Dr. Armin Edalat über das Konzept.

Erweiterte Medikationsberatungen, Inhalativa-Schulungen und Blutdruckmessungen: Neben den konkreten Tätigkeiten war bezüglich der pharmazeutischen Dienstleistungen in den vergangenen Jahren auch die Frage zu klären, wie die Apotheken für die Erbringung der jeweiligen Tätigkeit vergütet werden. Dabei spielt nicht nur die Höhe der Honorare eine entscheidende Rolle, sondern auch die Verteilungssystematik. Apothekerinnen und Apotheker werden nämlich mit den pharmazeutischen Dienstleistungen erstmals befähigt, einen Versorgungsbedarf bei Patienten zu erkennen und die entsprechende Leistung zulasten der GKV selbst auszulösen und umzusetzen. Doch im GKV-System gibt es bekanntlich nicht nur Anreize, sondern auch (finanzielle) Grenzen. Für die Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen ist ein begrenzter Finanztopf vorgesehen. Da dieser leerlaufen kann, ist ein intelligentes Verteilungskonzept gefragt.

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So könnte es laufen

Vor rund einem Jahr hatte DAZ-Redakteur und Apothekenwirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn ein zweistufiges Abrechnungskonzept der Dienstleistungshonorare vorgeschlagen („So könnte es laufen – Vorschlag für ein Abrechnungskonzept zum Dienstleistungshonorar“, DAZ 2021, Nr. 22, S. 20). Eine Grundidee dieses Konzepts ist, dass den Apotheken in der ersten Stufe eine „gesicherte Honorarsumme“ ausgezahlt wird. Die Unsicherheit über die Zahl der erbrachten Leistungen wird in einen anschließenden zweiten Honorierungsschritt verschoben.

Inzwischen steht fest, dass sich die Idee eines zweistufigen Abrechnungskonzepts offenbar durchgesetzt hat. Demnach sollen alle Apotheken eine quartalsweise Abrechnung ihrer erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen erstellen. Die Apothekenrechenzentren reichen die Sammelbelege aller im Quartal erbrachten Dienstleistungen beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ein. Entspricht die eingereichte Summe genau dem zur Verfügung stehenden Verteilungsbetrag (oder ist kleiner), zahlt der NNF diese voll an alle Apotheken aus. Sollte es aber – und damit rechnen Experten – zu einer höheren Abrechnungssumme kommen, als Geld im Dienstleistungstopf ist, würde das zweistufiges Vergütungsmodell greifen.

In der aktuellen Podcast-Folge spricht Müller-Bohn mit DAZ-Chefredakteur Dr. Armin Edalat über das Konzept: Was sind die wesentlichen Herausforderungen bei der Verteilung der Dienstleistungshonorare? Was bedeutet das zweistufige Auszahlungsmodell nun für die Apotheken?

Dr. Thomas Müller-Bohn

Dr. Thomas Müller-Bohn

Dr. rer. nat. Thomas Müller-Bohn, Apotheker und Diplom-Kaufmann, Studium der Pharmazie (Uni Marburg) und der Betriebswirtschaftslehre (Uni Bielefeld), Promotion (Uni Bonn). Nach Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke freier Wissenschaftsjournalist, auswärtiges Mitglied der Redaktion der Deutschen Apotheker Zeitung, Vortrags- und Seminartätigkeit, Autor mehrerer Bücher, Lehraufträge für Pharmakoökonomie (Uni Hamburg 2001 bis 2007, Uni Kiel seit 2003).


Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Warum der Preis (für uns) zu hoch ist

von Dr. House am 11.07.2022 um 9:53 Uhr

Ärzten passieren Fehler, Apothekern passieren Fehler. Weitet nun eine der beiden Berufsgruppen ihr Territorium aus, liegt es in der Natur der Sache, dass nun sehr genau hingeschaut wird. Jetzt kann ja jeder der ein bisschen Ahnung von Medikationsmanagement hat in sich gehen und überlegen wie 100%ig eindeutig so etwas überhaupt möglich ist und ob auch 100%ig gewährleistet werden kann, dass weder der Patient verunsichert, noch das Arzt-Patientenverhältnis gestört werden kann (Wenn das passiert und dokumentiert wird, ist das ganze Projekt tot, ich denke da sind wir uns alle einig). Dann bleiben vielleicht wirklich nur noch eine Handvoll Koryphäen übrig, die Medikationsmanagement auf diesem Niveau betreiben können, dann würden die sich aber wiederum für 90€ unter Wert verkaufen, denn soviel (und mehr) nimmt locker auch ein Klempner für 10 min Rohr durchpusten. Wie man es dreht oder wendet, finanziert ist nur ein zweitklassiges Zwischen-Tür-und-Angel-Medikationsmanagement, um es aktiv lobbyieren zu können, brauchen wir jedoch HochleistungsMM! Das Argument der ABDA ist sicherlich: "Egal, Hauptsache erstmal den Fuß in der Tür haben" Diese Rechnung geht nicht auf, weil die Ärzte uns, sobald wir einen Fehler machen die Hölle heiß machen werden.

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AW: Warum der Preis (für uns) zu hoch ist

von Reinhard Rodiger am 12.07.2022 um 11:56 Uhr

Was fehlt ist eine Berücksichtigung der Fehler, die dabei gefunden werden.Nach Studien in USA sind es eher Flüchtigkeitsfehler als Wissensfehler.Die entsprechenden Maßnahmen sind unterschiedlich.Die Orientierung auf Wissensfehler bedeutet Zweifel an der Kompetenz.Das kann nicht agressionsfrei sein.Es wird potenziert, wenn in Zuständigkeitsbereiche eingedrungen wird. Was fehlt , ist die staatliche Anerkennung der Notwendigkeit, die „einfachen“ Fehler zu erfassen und die, die sich nur durch Kenntnis des Umfelds ergeben.( und zu honorieren).Abschaffung der dazu erforderlichen Umsicht impliziert Risiken, die größer sind als der Aufwand.Erheblich aufwendiger ist es, quasi immer vom schwersten Fall auszugehen und dies bezahlbar darzustellen.
Angesichts des Budgets kann es nur Stichproben geben, während die Umsicht geschleift wird.So wird indirekt das Konfliktpotential zwar begrenzt, aber der die Durchschlagskraft der Ablehnung nicht. Die Schlussfolgerung ähnelt Ihrer.Dabei geht weniger um die Hölle, als um den Verlust der Anerkennung in der Breite.

Man kann mit Günther Anders sagen: „ Es gibt Themen, die man dadurch verliert, dass man sie falsch adressiert.“.

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