Abrechnungsvereinbarung zum E-Rezept

Keine Chargenbezeichnung im Abgabedatensatz – ein neuer Retax-Grund?

Berlin - 23.05.2022, 07:00 Uhr

Beim Ausbuchen aus Securpharm soll künftig auch die Chargenbezeichnung für den E-Rezept-Abgabedatensatz erfasst werden. (b/Foto: DAZ / Schelbert)

Beim Ausbuchen aus Securpharm soll künftig auch die Chargenbezeichnung für den E-Rezept-Abgabedatensatz erfasst werden. (b/Foto: DAZ / Schelbert)


Gematik-Feld ist optional

Das Problem: In der Gematik-Spezifikation ist zwar ein Feld für die Chargennummer vorgesehen, es muss aber nicht zwingend ausgefüllt werden. Auch ohne diese Angabe ist es möglich, den Abrechnungsdatensatz zu erstellen. Das bestätigt auch der DAV-Sprecher: „Ja, es handelt im E-Abgabedatensatz um ein optionales Feld“, heißt es auf Anfrage der DAZ. Aktuell sei dieses vonseiten der Gematik noch nicht umgesetzt, die Vorgaben befänden sich aber in der Abstimmung.

Erfasst die Apotheke also die Chargennummer, ist sie auf der sicheren Seite. Doch was passiert, wenn der oder die Abgebende vergisst, die Packung aus Securpharm auszubuchen? Und wie verhält es sich, wenn das Zuordnen nicht so einfach ist, zum Beispiel beim Verblistern und in der Heimversorgung? Bereits Mitte März hatte der Nürnberger Apotheker Ralf König gegenüber der Redaktion auf diesen Stolperstein aufmerksam gemacht. „An dieser Stelle wird tatsächlich ein neuer Retax-Grund geschaffen“, so seine Einschätzung.

Was sagt der DAV?

Wäre das Fehlen der Chargenbezeichung im Abrechnungsdatensatz unter Umständen ein Grund für die Kassen, die betreffende Apotheke zu retaxieren? Das wollte die DAZ nun auch vom DAV wissen. Die Antwort: „Hierzu haben wir keine Regelungen getroffen und können auch dem Gesetz keine Sanktionstatbestände entnehmen. Die Übermittlung der Charge dient allein dem Zweck, im Falle von Arzneimittelrückrufen die Mitwirkungspflicht nach § 131a SGB V zu erfüllen.“ Nach Entwarnung klingt das eher nicht.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Retaxe, eRezept

von Scarabäus am 29.05.2022 um 11:11 Uhr

So langsam bekomme ich den Eindruck, dass mit dem eRezept den Apotheken die Arzneimittelabgabe unmöglich gemacht werden soll und statt einer Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten die Sanierung der Kassendefizite auf dem Rücken der Versorger erfolgen soll. Anders kann ich mir diese (Fehl)Entwicklung nicht mehr erklären. Was geht eine Krankenkasse jenseits der PZN die Chargennummer des Arzneimittels an, wenn diese bloß die Kosten des Medikamentes zzgl. des (mageren) Honorars erstatten soll? Schlafen unsere Verbände mal wieder und nicken wieder alles ab?

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Das V in GKV steht für Versicherung

von Thomas B am 23.05.2022 um 19:10 Uhr

Inzwischen sollten wir alle wissen: Die Fallen sind immer im Kleingedruckten. Also nicht in der Werbung ("dient alles nur der Patientensicherheit im Falle von Rückrufen"). Genau so ticken Versicherungen eben...... Und es gibt aus gutem Grund keine Versicherung gegen Schäden durch das Kleingedruckte in Versicherungsverträgen.....

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Neue Retaxfalle

von Dr. Radman am 23.05.2022 um 10:57 Uhr

Für den Fall, dass ich zukünftig Aufgrund fehlender Chargennummer retaxiert werde, weise ich heute schon drauf hin, dass ich die Retaxsumme an den DAV weiterleiten werde. Denn die Retaxfallen haben uns bisher unqualifizierte Verhandlungen des DAV mit den Krankenkassen eingebrockt.

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