E-Rezept

Was macht eigentlich der Referenzvalidator?

Berlin - 19.05.2022, 07:00 Uhr

Hannes Neumann, Produktmanager der Gematik für das E-Rezept (hier beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern Anfang Mai in Rostock). (b/Foto: DAZ / Müller-Bohn)

Hannes Neumann, Produktmanager der Gematik für das E-Rezept (hier beim Wirtschaftsseminar des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern Anfang Mai in Rostock). (b/Foto: DAZ / Müller-Bohn)


Mit dem sogenannten Referenzvalidator gibt es bald ein neues Tool, das bei E-Rezepten überprüfen soll, ob der erzeugte Datensatz korrekt ist. Die DAZ sprach mit Hannes Neumann, Produktmanager für das E-Rezept bei der Gematik, darüber, was der Referenzvalidator genau macht, wofür man ihn braucht und ob und wie die individuelle Apotheke ihn nutzen kann.

Schritt für Schritt schleicht sich das E-Rezept in die Versorgung ein. Inzwischen sind bereits mehr als 17.400 elektronische Verordnungen ausgestellt und beliefert worden (Stand: 18. Mai 2022). In den vergangenen Tagen sorgte allerdings eine Meldung für Aufsehen, wonach man in Berlin aktuell an einem sogenannten Referenzvalidator arbeitet, der dafür sorgen soll, dass nur korrekt ausgestellte E-Rezepte in den Fachdienst gelangen. Viele Kolleginnen und Kollegen sind irritiert – immerhin wurde es ihnen seit jeher als einer der großen Vorteile für die Apotheken verkauft, dass formale Fehler beim E-Rezept nicht mehr möglich sein sollen. Die DAZ wollte es genau wissen und fragte nach bei Hannes Neumann, Produktmanager für das E-Rezept bei der Gematik: Wozu braucht man den Referenzvalidator konkret?

Mehr zum Thema

Neumann beruhigt zunächst: Auch jetzt schon ist es nicht möglich, ein E-Rezept in den Fachdienst zu stellen, bei dem zum Beispiel die Signatur des Arztes oder die Dosieranweisung fehlt. „Dafür haben wir bereits die nötigen Prüfmechanismen im Fachdienst implementiert“, erläutert er im Gespräch mit der Redaktion.

Referenzvalidator als Schiedsrichter

Der Referenzvalidator hat eine andere Funktion. Er gleicht ab, ob der erstellte Datensatz mit den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zu den Verordnungsdaten sowie den Vorgaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und des GKV-Spitzenverbands zu den Abgabedaten auf technischer Ebene übereinstimmt. „Grundsätzlich haben KBV, DAV und GKV definiert, wie solch ein Datensatz auszusehen hat“, sagt Neumann. Bei den einzelnen Software-Implementierungen könne es jedoch zu unterschiedlichen Interpretierungen und Umsetzungen der Vorgaben kommen, sodass sich die erzeugten Datensätze in Nuancen voneinander unterscheiden. „Der Referenzvalidator ist sowas wie ein Schiedsrichter, eine unabhängige Instanz, die entscheidet: Dieser Datensatz entspricht den Vorgaben oder eben nicht.“

Die Funktion bietet den Apotheken also einen Extra-Schutz vor Retaxationen. Denn wenn der Referenzvalidator grünes Licht gibt, können die Krankenkassen den Datensatz technisch nicht so einfach beanstanden. Um sicherzustellen, dass alle Beteiligten mit dem Verfahren einverstanden sind, sollen GKV-Spitzenverband, DAV und KBV gemeinsam die Eckpunkte dafür festlegen. Ursprünglich hatte der DAV dieses Tool entwickelt, gibt nun die Zuständigkeit aber an die Gematik ab. Sie wird sich um die Weiterentwicklung und den Betrieb kümmern.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Referenzvalidator

von Regina Jansen am 23.05.2022 um 8:25 Uhr

Wer denkt sich so etwas aus und wer meint, dass wir in der Apotheke und in unserem Leben nichts Wichtigeres zu tun haben als uns um die Sicherheitsprüfung der e- Rezepte zu kümmern ; und wer meint, dass im November die Apotheke wieder zur Kasse gebeten werden kann, um einen Referenzvalidator zu bezahlen.
Soll doch bitte die Gematik stillschweigend ihre Arbeit tun und uns von Erfolgsschritten berichten.
Das Unwort des Jahres: Referenzvalidator!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.