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DAPI-Analyse zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Bessere Patientenversorgung ohne Extrakosten für die Kassen
Die seit knapp zwei Jahren bestehende Möglichkeit, nicht vorrätige oder nicht lieferbare (Rabatt-)Arzneimittel leichter in der Apotheke auszutauschen, verbessert die Patientenversorgung, ohne die Krankenkassen finanziell zu belasten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts – für die ABDA ein guter Grund, nochmals die Verstetigung der Pandemie-Ausnahmeregelungen einzufordern.
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung erleichtert den Apotheken seit April 2020 die Substitution von Arzneimitteln erheblich. Sie ermöglicht, dass Patienten und Patientinnen auch dann schnell versorgt werden können, wenn ihr verordnetes (Rabatt-)Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Apotheken können dann auf wirkstoffgleiche oder -ähnliche Alternativpräparate, andere Packungsgrößen oder Wirkstärken zurückgreifen. Doch die Verordnung hat ein Ablaufdatum: den 31. Mai 2022.
Schon seit geraumer Zeit fordern daher Vertreter:innen der apothekerlichen Standesvertretung, den Apotheken diese größere „Beinfreiheit“ dauerhaft einzuräumen. Sie betonen immer wieder, dass die Regelungen äußerst verantwortungsbewusst genutzt würden. Das zeigt im Übrigen auch die Tatsache, dass die Einsparungen der Krankenkassen durch Rabattverträge im vergangenen Jahr mit mehr als 5 Milliarden Euro einen erneuten Rekordwert erreicht haben.
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Dennoch scheint das Bundesgesundheitsministerium zögerlich. Krankenkassen winkten dagegen schon deutlich ab – ihr Vertrauen, dass Apotheker:innen solche Regelungen auch langfristig gewissenhaft und nur bei echtem Bedarf nutzen, scheint nicht sehr ausgeprägt.
Doch die ABDA will weiter Überzeugungsarbeit leisten. Am heutigen Dienstag stellte sie dazu eine in ihrem Auftrag erstellte Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) vor. Das Institut hat sich genauer angeschaut, wie die Apotheken die vereinfachten Abgaberegeln nutzen. Das Ergebnis: Die Versorgung der Patientinnen und Patienten wurde erheblich verbessert, ohne zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem zu verursachen.
Der Analyse zufolge ist der Austausch von nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Rabattarzneimitteln im 2. Halbjahr 2019 (2,6 Millionen pro Monat) und 2. Halbjahr 2020 (2,3 Millionen pro Monat) relativ konstant geblieben. Auch der Anteil der abgegebenen Rabattarzneimittel habe sich bei etwa 94 Prozent Umsatzanteil kaum verändert.
Vor Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung mussten Apotheken in dem Fall, dass ein bestimmtes Medikament nicht zu haben war, den Engpass in einem zeitaufwändigen Verfahren belegen, ehe sie mit dem Rezeptvermerk „Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln“ ein geeignetes Alternativpräparat abgeben konnten. Seit Ende April 2020 können sie Patienten und Patientinnen hingegen direkt und ohne Wartezeit versorgen. Dazu müssen sie die Abgabe als „Dringender Fall“ dokumentieren. Laut DAPI haben sich die wartezeitintensiven Fälle von 2 Millionen pro Monat zwischen Juli 2019 und März 2020 auf 1 Million von April bis Dezember 2020 halbiert – die beschleunigte Versorgung habe dagegen von 0,8 auf 1,6 Millionen zugenommen.
Overwiening: Pharmazeutische Beinfreiheit muss bleiben
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betont: „Dank des größeren Entscheidungsspielraums können Apotheken Millionen Menschen sofort versorgen, ihnen doppelte Wege und Wartezeiten ersparen“. Dadurch, dass bürokratische Abfragen beim Großhandel wegfielen, spare auch das Apothekenteam Zeit. „Diese Vorteile gehen verloren, wenn die Ausnahmeregelungen mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zum 31. Mai 2022 auslaufen“, so Overwiening. „Das darf nicht passieren. Wir brauchen dauerhafte pharmazeutische ‚Beinfreiheit‘, denn auch die Lieferengpässe dauern an“. Die DAPI-Analyse zeige auch den Krankenkassen, dass sie „keine Angst vor Extrakosten“ haben müssten.
Ob das Bundesgesundheitsministerium den Ruf der Apotheker:innen noch erhören wird, muss sich zeigen. Eine Anfrage der DAZ hierzu blieb bislang unbeantwortet.
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