Zink-Pyrithion in Periodenunterwäsche?
Erst kürzlich berichtete die Nachrichtenagentur dpa übrigens auch über den Biozid-Zusatz in sogenannter Periodenunterwäsche. Ausgegangen war die Berichterstattung von dem „Eco Magazine Pepper Mynta“. In einem umfangreichen Artikel ging es dabei neben Silberchlorid auch um Zink-Pyrithion.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schrieb dem Magazin auf Nachfrage: „Zinkpyrithion wird in der 15. Änderungsverordnung der europäischen CLP-Verordnung (1272/2008, Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) vom 19.05.2020 als reproduktionstoxisch hinsichtlich Entwicklungstoxizität („Kann das Kind im Mutterleib schädigen“) aufgeführt. Diese Einstufung gilt ab dem 01.03.2022. Diese Einstufung beschreibt eine Eigenschaft des Stoffes, allerdings sagt sie noch nichts darüber aus, mit welcher Konzentration man in Kontakt kommen muss, damit ein solcher Effekt ausgelöst wird.“ Zink-Pyrithion sei nach Biozid-Verordnung ein „Altwirkstoff“, der wie Silberchlorid nach Übergangsregelungen weiterverwendet werde.
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