Berufung gescheitert

Pharmatechnik muss Red-Medical-Konnektoren nicht anschließen

Stuttgart - 17.01.2022, 15:15 Uhr

Kein Anschluss: Pharmatechnik muss die eigene Software nicht an die Konnektoren von Red Medical anbinden. (Foto: Markus Bormann/ Adobe Stock) 

Kein Anschluss: Pharmatechnik muss die eigene Software nicht an die Konnektoren von Red Medical anbinden. (Foto: Markus Bormann/ Adobe Stock) 


Bei Red Medical steht der Konnektor nicht lokal in der Apotheke, sondern zentral in einem Rechenzentrum. Pharmatechnik hat sich jedoch geweigert, seine Warenwirtschaften an diese Konnektoren anzuschließen. Die Bemühungen von Red, das Softwarehaus mit juristischen Mitteln zum Anschluss zu zwingen, sind nun gescheitert.

Müssen Softwareanbieter ihre Warenwirtschaft an Konnektoren anschließen, die nicht – wie die von ihnen selbst vertriebenen – in der Apotheke stehen, sondern in einem Rechenzentrum? Darüber stritt sich der TI-Anbieter Red Medical mit mehreren Softwarehäusern, darunter Pharmatechnik. Pharmatechnik hat ebenso wie andere Softwareanbieter nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass es in ihren Augen am besten ist, wenn Apotheken sämtliche für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) benötigten Hardwarekomponenten auch beim Anbieter ihrer Warenwirtschaft kaufen. Alles aus einer Hand – so das Prinzip. Dem Modell des Anbieters Red Medical, bei dem der Konnektor nicht lokal in der Apotheke, sondern zentral in einem Rechenzentrum steht, stand Pharmatechnik von Anfang an kritisch gegenüber und es weigerte sich, die Warenwirtschaften an den Konnektor anzuschließen. Eine von Red zunächst erwirkte einstweilige Verfügung gegen Pharmatechnik wurde in der Verhandlung vor dem Landgericht München I wieder aufgehoben.

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Red hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Man halte die Entscheidung des Gerichts für falsch und kundenfeindlich, hieß es. Der TI-Anbieter sah im Gebaren der Softwarehäuser eine Verletzung der gesetzlich vorgesehenen Interoperabilität der Gematik-zertifizierten Komponenten. Man wolle für die Apotheken nicht nur den diskriminierungsfreien Zugang zur TI, sondern auch deren freie Wahlmöglichkeit als Unternehmer juristisch durchsetzen, kündigte das Unternehmen im vergangenen Sommer an. Die Urteilsbegründung stelle explizit fest, dass es keine technischen Hindernisse für den Anschluss der Warenwirtschaft an den Konnektor von Red geben. Außerdem wollte sich Red in dieser Sache an das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik als Aufsichtsbehörde wenden. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich Interoperabilität gefordert, um den Wettbewerb zu ermöglichen und auch um wirtschaftliche Vorteile für die Anwender zu realisieren, begründete das Unternehmen diesen Schritt. „Wir sind der festen Auffassung, dass Pharmatechniks Versuch, den Wettbewerb auszuschließen, dem Willen des Gesetzgebers zuwiderläuft“, so Red. Diese Bemühungen liefen jedoch ins Leere. 

Berufung zurückgewiesen

Und auch mit dem Ansinnen, Pharmatechnik in einem Berufungsverfahren zu zwingen, die Apotheken anzuschließen, ist Red nun gescheitert. Wie das Oberlandesgericht München auf Nachfrage der DAZ mitteilt, ist die Berufung zurückgewiesen worden. Schriftliche Gründe für diese Entscheidung liegen nicht vor. Red hat darauf verzichtet, ebenso wie auf weitere Rechtsmittel.

Red will in den kommenden Tagen die Apotheken über den Sachverhalt informieren. 

 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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