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Wegen Verletzung der gesetzlich vorgesehenen Interoperabilität
Streit um TI-Anschluss: Red will BMG und Gematik einschalten
Müssen Softwareanbieter ihre Warenwirtschaft an Konnektoren anschließen, die nicht – wie die von ihnen selbst vertriebenen – in der Apotheke stehen, sondern im Rechenzentrum? Darüber streitet sich aktuell der TI-Anbieter Red Medical mit mehreren Softwarehäusern, darunter Pharmatechnik. In einer Stellungnahme bekräftigt Red nun noch einmal die Anschlussgarantie und kündigt weitere juristische Schritte an. Dass sich das Softwarehaus weigert, die TI-Lösung von Red anzuschließen, ist für das Unternehmen eine Verletzung der gesetzlich vorgesehenen Interoperabilität.
Die Apothekensoftwarehäuser haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass es in ihren Augen am besten ist, wenn Apotheken sämtliche für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur (TI) benötigten Hardwarekomponenten auch beim Anbieter ihrer Warenwirtschaft kaufen. Alles aus einer Hand – so das Prinzip. Dem Modell des Anbieters Red Medical, bei dem der Konnektor nicht lokal in der Apotheke, sondern zentral in einem Rechenzentrum steht, standen sie von Anfang an kritisch gegenüber. Vor kurzem wurde nun bekannt, dass sich Red mit verschiedenen Softwarehäusern, unter anderem Pharmatechnik, darum streitet, die Warenwirtschaften an die Konnektoren anzuschließen. Denn um E-Rezepte zu beliefern, brauchen Apotheken nicht nur einen TI-Anschluss, sondern auch eine Schnittstelle zwischen TI und Warenwirtschaft. Red hat den Apotheken diesen Anschluss zugesichert. Und hier spielt Pharmatechnik bislang nicht mit, laut Red unterstützen aber auch andere die Lösung nicht. Eine von Red zunächst erwirkte einstweilige Verfügung gegen Pharmatechnik wurde in der Verhandlung vor dem Landgericht München I wieder aufgehoben.
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Der TI-Anbieter sieht im Gebaren der Softwarehäuser jedoch eine Verletzung der gesetzlich vorgesehenen Interoperabilität der Gematik-zertifizierten Komponenten. Das teilt Red in einer aktuellen Pressemeldung mit. Daher wolle man nicht nur das Recht der Apotheken auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur TI, sondern auch deren freie Wahlmöglichkeit als Unternehmer juristisch durchsetzen, kündigt das Unternehmen an. Die Entscheidung des Gerichts, die man für falsch und kundenfeindlich halte, werde man nun im Berufungsverfahren kurzfristig anfechten. Die Urteilsbegründung stelle explizit fest, dass es keine technischen Hindernisse für den Anschluss der Warenwirtschaft an RED Telematik gebe.
Anwaltsteam rund um Morton Douglas
Die Interessen von Red werden dabei von einem Anwaltsteam vertreten, zu dem auch der Freiburger Rechtsanwalt Morton Douglas gehört. In Apothekerkreisen ist dieser vor allem für seinen Einsatz für die Apothekerkammer Nordrhein in zahlreichen Verfahren gegen EU-Versender, allen voran DocMorris, bekannt.
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