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Dienstleistungszuschlag
Rechenzentren zahlen Geld zunächst an Apotheken aus
Seit dem 15. Dezember 2021 zahlen die Krankenkassen 20 Cent mehr je Rx-Arzneimittelpackung. Das Geld soll für die künftigen pharmazeutischen Dienstleistungen verwendet werden. Da jedoch weiterhin unklar ist, wie genau mit diesem zusätzlichen Geld verfahren wird, werden die Rechenzentren das Geld erst einmal an die Apotheken auszahlen.
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Vor-Ort-Apothekengesetzes (VOASG) wurde eine darin vorgesehene Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung wirksam: Seit dem 15. Dezember 2021 kosten verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel die Kostenträger 20 Cent mehr. Diese zusätzliche Vergütung soll verwendet werden, um pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken zu honorieren. Ein Jahr hatten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband Zeit, sich auf ein Verfahren zu einigen, wie mit diesen Geldern zu verfahren ist. Mitte Dezember war allerdings nach wie vor offen, wie es weiter geht. Mit den inhaltlichen Anforderungen an die Dienstleistungen sieht es bekanntlich nicht anders aus. Die Schiedsstelle soll nun bei den zwischen DAV und GKV-Spitzenverband strittigen Punkten vermitteln beziehungsweise eine Entscheidung fällen.
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Nach einer Vereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, der der DAV bereits im vergangenen Jahr zugestimmt hat, sollte der Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) eine Beleihung beim Bundesgesundheitsministerium beantragen – hier sollen, wie schon die Notdienstzuschläge, auch die Dienstleistungszuschläge künftig landen und von dort aus an die Apotheken verteilt werden. Im November zeigte sich die ABDA noch optimistisch, dass die nötigen Voraussetzungen Mitte Dezember stehen. Das geht aus einem Schreiben des ABDA-Abteilungsleiters Wirtschaft & Soziales Eckart Bauer an den Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) vom 30. November 2021 hervor. Doch offenbar ist das nicht geglückt.
Zwar ist der DAV mittlerweile für die Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen über den NNF beliehen worden, wie NNF-Geschäftsführer Ferdinand Ostrop gegenüber der DAZ bestätigte. Doch NNF und die Apothekenrechenzentren befinden sich noch in Abstimmungen über die konkrete Abwicklung des neuen Festzuschlags. Die Apotheken seien im Dezember darüber informiert worden, dass der Betrag aus technischen und prozessualen Gründen erst später beschieden werden kann. Der NNF-Bescheid für das 4. Quartal 2021 enthalte deshalb zunächst nur den üblichen Festzuschlag für die Förderung der Nacht- und Notdienste.
Vorläufiges Prozedere der Rechenzentren
Doch wo bleibt nun das Geld? Die Rechenzentren haben jedenfalls noch nicht die rechtliche Grundlage, um es an den NNF weiterzuleiten und können es auch nicht selbst für eine spätere Überweisung verwahren. Nach dem gegenwärtigen Prozedere werden den Apotheken seit Dezember bei den monatlichen Abrechnungen die 20 Cent pro Packung abgezogen, aber zugleich auch wieder gutgeschrieben. So wird es laufen, bis alle nötigen Vereinbarungen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen stehen.
Ein solches Vorgehen hatte Bauer dem VDARZ bereits in seiner Mail von Ende November in Aussicht gestellt, sollte der NNF noch nicht bereit sein. Darin hieß es auch, der NNF werde mit dem Auszahlungsbescheid für die Notdienste im Dezember 2021 die Apotheken dafür sensibilisieren, dass der Betrag nachträglich an den NNF abzuführen sein wird. Darum werden sich dann nach Informationen der DAZ die Rechenzentren kümmern – wenn sie das Geld von den Apotheken zurückbekommen.
Seitens des NNF heißt es, die Apotheken würden von ihm über den exakten Prozess informiert, sobald die Abstimmungen zwischen NNF und Apothekenrechenzentren abgeschlossen sind. „Das wird hoffentlich im Februar 2022 der Fall sein“, so NNF-Geschäftsführer Ostrop.
9 Kommentare
Vollkostenrechnung!
von Andreas Grünebaum am 17.01.2022 um 18:01 Uhr
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50€?
von Dr.Rode U. am 17.01.2022 um 16:57 Uhr
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Richtigstellung Stundensatz versus Stundenlohn
von Andreas Grünebaum am 16.01.2022 um 17:16 Uhr
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.
von Anita Peter am 15.01.2022 um 14:31 Uhr
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AW: Mal eine Frage...
von Michael Reinhold am 16.01.2022 um 0:16 Uhr
AW: ..
von Anita Peter am 16.01.2022 um 12:35 Uhr
Wie soll soll sich hier ein zusätzlicher Aufwand rechnen?
von Andreas Grünebaum am 15.01.2022 um 8:51 Uhr
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AW: Wie soll soll sich hier ein zusä
von Anita Peter am 15.01.2022 um 14:34 Uhr
AW: Hä
von Dr.Rode U. am 17.01.2022 um 16:59 Uhr
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