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Nach Genesung oder Janssen-Impfung
Zertifikatelücke bei Auffrischimpfungen: DAV arbeitet an technischer Lösung
Es gelten nun in vielen Bereichen 2G+-Regeln. Ausgenommen ist von der zusätzlichen Testpflicht, wer bereits seine Auffrischimpfung erhalten hat. Wer allerdings zuvor nicht zweimal geimpft wurde – aufgrund einer Corona-Infektion oder einer Impfung mit dem Janssen-Impfstoff – kann seinen Booster mit den Apps aktuell nicht nachweisen. Der DAV verspricht, an einer Lösung zu arbeiten und weist nochmals darauf hin, dass Impfzertifikate nur erhalten darf, wer tatsächlich geimpft ist. Ein Impf- statt einem Genesenenzertifikat ist also kein Ausweg aus dem Dilemma.
2/2 oder 3/3 – das ist hier die Frage. Mit zunehmender Ausweitung der 2G+-Regeln macht das einen entscheidenden Unterschied. Steht auf dem Zertifikat nämlich 3/3 erspart das den zusätzlichen Test. Denn wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und damit „geboostert“ ist, muss im Gegensatz zu anderen Personen keinen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Ob auch eine Genesung der Auffrischimpfung gleichgestellt wird, ist bislang nicht einheitlich geregelt, kann aber prinzipiell mit einem Genesenenzertifikat nachgewiesen werden.
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Immer häufiger werden einer aktuellen Mitteilung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zufolge jedoch Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsächlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate angesprochen. Hintergrund sei, dass eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen für diejenigen schwierig sei, die zuvor nicht zweimal geimpft wurden, zum Beispiel weil sie genesen sind oder mit dem Impfstoff von Janssen nur einmal geimpft wurden, wie der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich in einer aktuellen Mitteilung erklärt. Bei diesen Personen zeigten die gängigen Apps den Impfschutz nicht korrekt an, so Dittrich.
Dittrich weist darauf hin, dass es daher wichtig sei, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben. Er verspricht: „Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung“.
Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches sind nicht vorgesehen
So ganz trivial ist das aber offenbar nicht. Bei den von Apotheken, Impfzentren oder Arztpraxen ausgestellten digitalen COVID-19-Zertifikaten müssten nämlich die europäischen Vorgaben eingehalten werden, damit die Zertifikate interoperabel sind, heißt es in der Mitteilung weiter. Auf den Impfzertifikaten werden das Impfdatum, der Impfstoff und die persönlichen Daten des Geimpften vermerkt und zusätzlich die Nummer der aktuell verabreichten Dosis pro insgesamt erhaltener Impfdosen also zum Beispiel 3 von 3. Weitere Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches seien nicht vorgesehen. Hier herrschen oft falsche Vorstellungen, wie Dittrich feststellt.
Nach den Ausstellungsregeln führten ausschließlich Impfungen zur Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten, schreibt der DAV weiter. Bei Abschluss der Grundimmunisierung mit nur einer Impfung, z. B. der Impfung mit COVID-19-Vaccine Janssen, erhielten die Impflinge nach den EU-Vorgaben ein Impfzertifikat mit der Angabe Impfung 2 von 2. Eine Genesung von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion könne hingegen nur mit einem COVID-19-Genesenenzertifikat digital abgebildet werden und nicht mit einem Impfzertifikat. Auch an der Nummerierung der Impfzertifikate ändere eine durchgemachte Infektion nichts, es werden weiterhin nur die verabreichten Impfdosen gezählt.
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Dittrich räumt ein, dass COVID-19-Zertifikate zwar größtenteils die Nachweiskontrollen im Alltag erleichterten. Aber je komplexer die wissenschaftlichen Einschätzungen zur Immunisierung werden, desto aufwendiger werden die Kontrollen der Nachweise. Der Unmut der Patientinnen und Patienten sei dann oft groß. Das sei zwar verständlich, liege aber in aller Regel nicht in der Verantwortung der Apothekenteams. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, so Dittrich.
Ein Impf- statt einem Genesenenzertifikat auszustellen und so den 3/3-Status zu erlangen, ist also kein Ausweg aus dem Dilemma.
5 Kommentare
Technische Lösung für die Zertifikatlücke: 2G+
von Tobias Macholdt am 15.01.2022 um 16:01 Uhr
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von Ole am 13.01.2022 um 21:29 Uhr
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von Paul am 12.01.2022 um 23:14 Uhr
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von Andreas am 13.01.2022 um 9:29 Uhr
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von Andrea Neuhann am 12.01.2022 um 21:17 Uhr
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