- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Zertifikatelücke bei ...
Nach Genesung oder Janssen-Impfung
Zertifikatelücke bei Auffrischimpfungen: DAV arbeitet an technischer Lösung
Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches sind nicht vorgesehen
So ganz trivial ist das aber offenbar nicht. Bei den von Apotheken, Impfzentren oder Arztpraxen ausgestellten digitalen COVID-19-Zertifikaten müssten nämlich die europäischen Vorgaben eingehalten werden, damit die Zertifikate interoperabel sind, heißt es in der Mitteilung weiter. Auf den Impfzertifikaten werden das Impfdatum, der Impfstoff und die persönlichen Daten des Geimpften vermerkt und zusätzlich die Nummer der aktuell verabreichten Dosis pro insgesamt erhaltener Impfdosen also zum Beispiel 3 von 3. Weitere Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches seien nicht vorgesehen. Hier herrschen oft falsche Vorstellungen, wie Dittrich feststellt.
Nach den Ausstellungsregeln führten ausschließlich Impfungen zur Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten, schreibt der DAV weiter. Bei Abschluss der Grundimmunisierung mit nur einer Impfung, z. B. der Impfung mit COVID-19-Vaccine Janssen, erhielten die Impflinge nach den EU-Vorgaben ein Impfzertifikat mit der Angabe Impfung 2 von 2. Eine Genesung von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion könne hingegen nur mit einem COVID-19-Genesenenzertifikat digital abgebildet werden und nicht mit einem Impfzertifikat. Auch an der Nummerierung der Impfzertifikate ändere eine durchgemachte Infektion nichts, es werden weiterhin nur die verabreichten Impfdosen gezählt.
Mehr zum Thema
Dittrich räumt ein, dass COVID-19-Zertifikate zwar größtenteils die Nachweiskontrollen im Alltag erleichterten. Aber je komplexer die wissenschaftlichen Einschätzungen zur Immunisierung werden, desto aufwendiger werden die Kontrollen der Nachweise. Der Unmut der Patientinnen und Patienten sei dann oft groß. Das sei zwar verständlich, liege aber in aller Regel nicht in der Verantwortung der Apothekenteams. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, so Dittrich.
Ein Impf- statt einem Genesenenzertifikat auszustellen und so den 3/3-Status zu erlangen, ist also kein Ausweg aus dem Dilemma.
5 Kommentare
Technische Lösung für die Zertifikatlücke: 2G+
von Tobias Macholdt am 15.01.2022 um 16:01 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Cov-Pass
von Ole am 13.01.2022 um 21:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Deutsche Politik...
von Paul am 12.01.2022 um 23:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Deutsche Politik - komplizierter geht immer
von Andreas am 13.01.2022 um 9:29 Uhr
Impfzertifikate
von Andrea Neuhann am 12.01.2022 um 21:17 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.