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Modellprojekte zur Grippeimpfung
Impfende Apotheker überzeugen auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen
Schleswig-Holstein: Impfungen auch für Versicherte der Mobil Krankenkasse
Auch im hohen Norden impfen Apotheker, dort aber ohne Beteiligung der Selbstverwaltung. In Schleswig-Holstein hat der Pharmagroßhändler Gehe einen entsprechenden Vertrag mit der AOK Nordwest geschlossen, der über drei Jahre läuft. Jetzt steigt eine weitere Kasse mit ein: Wie die Gehe in einer Pressemitteilung bekannt gibt, können ab sofort auch Versicherte der Mobil Krankenkasse von der Grippeschutzimpfung in Schleswig-Holsteins Apotheken profitieren. „Der Beitritt der Mobil Krankenkasse zum Modellvorhaben ist ein weiterer Schritt, um mithilfe des niederschwelligen Impfangebots in der Offizin die Impfquote in der Testregion deutlich zu erhöhen“, schreibt der Großhändler dazu.
Dass Apotheker:innen nach vorheriger Schulung in Modellvorhaben gegen Grippe impfen dürfen, hat Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem im März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz möglich gemacht. Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der Mobil Krankenkasse, befürwortet diese vom Gesetzgeber initiierte Erweiterung des Impfangebots durch fachlich qualifizierte Apotheken. „Mit der Modellvereinbarung bieten wir unseren Versicherten in Schleswig-Holstein einen niedrigschwelligen Zugang zu Grippeimpfungen und tragen damit unseren Teil bei, die Impfquote nachhaltig zu erhöhen.“
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Für Apotheken könnte es sich bald doppelt lohnen, an solch einem Projekt teilzunehmen: Wer bereits eine Schulung für das Impfen gegen Grippe absolviert hat, soll nach dem Willen der Ampel in Kürze auch Menschen gegen COVID-19 immunisieren dürfen – jedenfalls Erwachsene. Für Impfungen von Personen zwischen 12 und 17 Jahren soll eine Ergänzungsschulung nötig sein. Bereits am morgigen Freitagvormittag soll der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in 2./3. Lesung verabschieden. Schon um 13 Uhr ist dann eine Sondersitzung des Bundesrats vorgesehen, in der auch die Länderkammer ihre Zustimmung erteilen soll. Anders als zunächst geplant, tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft – das dürfte in der kommenden Woche der Fall sein.
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