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Stellungnahmen der Apotheker, Tierärzte und Humanmediziner
ABDA fordert flexible Regelungen für COVID-19-Impfungen in Apotheken
BÄK lehnt Apotheken-Impfungen nicht per se ab
Die Bundesärztekammer (BÄK) hingegen hält nicht viel von der Idee, auch Apotheker:innen sowie Tier- und Zahnärztinnen und -ärzte in die Impfkampagne einzubeziehen. „Das Impfen darf aus Gründen des Patientenschutzes nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. „Bei seltenen, aber durchaus schwerwiegenden Impfkomplikationen – etwa einer allergischen Reaktion – müssen ärztliche Notfallmaßnahmen eingeleitet werden. Aus Sicht der Bundesärztekammer genügt es daher nicht, eine ärztliche Schulung durchzuführen, um weitere Personengruppen (hier: Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte) zum eigenverantwortlichen Impfen zu befähigen und zudem mit den erforderlichen Notfallmaßnahmen so vertraut zu machen, dass Gefahren für die Patientensicherheit effizient abgewendet werden können.“
Ganz rigoros lehnt sie das Vorhaben dann allerdings doch nicht ab: Hauptproblem sei derzeit vor allem der Impfstoffmangel, hebt die BÄK hervor. „Sollte es tatsächlich zu akuten personellen Engpässen vor Ort (insbesondere in Impfzentren) kommen, die eine zeitnahe und zeitgleiche Impfung größerer, impfbereiter Bevölkerungsteile verhindert, wäre aus Sicht der BÄK ein Einbezug von Apothekern, Tierärzten und/oder Zahnärzten im Rahmen der ärztlichen Delegation in den Impfzentren und zur Unterstützung der mobilen Impfteams denkbar.“ Im Vorfeld einer solchen personellen Erwägung wäre demnach eine groß angelegte Kampagne zur Rekrutierung von Medizinstudierenden und von Medizinischen Fachangestellten jedoch eher angezeigt. „Allenfalls dann, wenn der zur Verfügung stehende Impfstoff auch auf diesem Wege nicht verimpft werden kann, hielte es die Bundesärztekammer für geboten, ausnahmsweise übergangsweise eine eigenverantwortliche Impfung durch Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte zuzulassen.“
Die Anhörung ist für den heutigen Mittwoch um 15 Uhr angesetzt. Bereits am kommenden Freitag soll der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung beschließen. Danach soll der Bundesrat in einer Sondersitzung zusammenkommen, um seine Zustimmung zu erteilen. Am Tag nach der Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft – das könnte nach dem aktuellen Zeitplan bereits in der kommenden Woche der Fall sein.
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