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Stellungnahmen der Apotheker, Tierärzte und Humanmediziner
ABDA fordert flexible Regelungen für COVID-19-Impfungen in Apotheken
BAK will Curriculum allein entwickeln
Dass die Bundesärztekammer bei der Entwicklung des Mustercurriculums mitwirken soll, hält die ABDA für überflüssig. Denn die Bundesapothekerkammer habe schließlich bereits das Curriculum zur Grippeimpfung in den Apotheken auf die Beine gestellt und verfüge daher über einschlägige Erfahrung. „Da der Gesetzgeber mit § 20b Absatz 3 Nummer 1 IfSG ausdrücklich der Bundesapothekerkammer die Aufgabe zuweist, das Mustercurriculum zu entwickeln, ist auch die bundesweite Anwendung gewährleistet ‒ ohne dass es einer Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer bedürfte.“
Darüber hinaus wünscht sich die ABDA eine Klarstellung, dass gemäß dem Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ Apotheken in ganz Deutschland gegen COVID-19 impfen dürfen – auch wenn wie etwa in Thüringen die Berufsordnung keine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Ausübung der Heilkunde vorsieht. Ferner fordert sie, für jene Räume, die für die Impfungen genutzt werden sollen, eine Ausnahme von der Raumeinheit nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu verankern – zumindest so lange der § 20b IfSG gilt. Es gelte, den Apotheken auch die Nutzung externer Räumlichkeiten in der Nähe der Betriebsräume zu ermöglichen, ohne dass eine organisatorische Einbindung in andere Strukturen erforderlich ist.
Tierärztekammer sieht noch viele Baustellen
Neben der ABDA haben auch zahlreiche andere Verbände Stellungnahmen eingereicht – darunter die Bundestierärztekammer (BTK). Denn auch Veterinärmediziner:innen sollen nach dem Willen der Ampel Menschen gegen COVID-19 immunisieren dürfen. „Wenn es erforderlich und vor allem gesetzlich zulässig ist, die Rahmenbedingungen geklärt sind und ausreichend Impfstoff vorhanden ist, sind große Teile der Tierärzteschaft gerne zur aktiven Mitwirkung bei Corona-Impfungen bereit“, schickt die BTK in ihrer Stellungnahme vorweg. „Seuchenbekämpfung, Epidemiologie und vorbeugende Schutzimpfungen gehören zum (Praxis)Alltag. Die technische Durchführung einer Impfung ist für Tierärzt:innen daher kein Problem.“
Allerdings fehlt aus Sicht der Tierärztinnen und -ärzte bisher eine sichere Rechtsgrundlage für dieses Vorhaben: Die BTK wünscht sich detailliertere Vorgaben etwa zur Schulung für die humanmedizinische Beratung und Belehrung, zum Umgang mit Notfällen, zu Haftungsfragen, zur Berechtigung zur Ausstellung von Impfnachweisen und zur Abrechnung der tierärztlichen Impfleistung. „Diese und weitere Fragestellungen müssen umfänglich vorab geklärt werden, damit haftungsrechtliche Konsequenzen jeder Art für die sich beteiligenden Tierärzt:innen nicht ergeben“, betont die Kammer.
Da einige der sich ergebenden Fragen wohl nicht sofort zu klären sein werden, sei es als ersten Schritt sinnvoller, Tierärzt:innen in Impfzentren einzusetzen und diese dort als vollwertige Impf-Ärzt:innen zu führen. „Auch ein Zusammenwirken mit Hausarztpraxen wäre denkbar. Dann wäre ein humanmedizinischer Kollege greifbar, wenn es wirklich Komplikationen geben sollte.“
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