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Beschluss
Gesundheitsminister der Länder fordern COVID-19-Impfungen in Apotheken
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sprechen sich in einem aktuellen Beschluss dafür aus, die COVID-19-Impfungen auch in die Apotheken zu holen. Zu diesem Zweck fordern sie den Gesetzgeber auf, die nötigen Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen.
Die Gesundheitsministerkonferenz traut sich, wozu den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder der Mut fehlte: Sie spricht sich in einem heute gefassten Beschluss dafür aus, dass auch Apotheken gegen COVID-19 impfen dürfen sollen. „Der Bundesgesetzgeber wird gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der es Apotheken und Zahnärzten im Wege einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung ermöglicht wird, COVID-19-Schutzimpfungen vorzunehmen“, heißt es in dem Beschluss.
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Um die Apothekenimpfungen möglich zu machen, schlagen die Minister:innen vor, auf eine bestehende Regelung aufzusatteln: „Hierzu wäre insbesondere § 132j SGB V – Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken – um die COVID-19-Schutzimpfungen zu ergänzen“, so die Gesundheitsexpertinnen und -experten. Sie betonen die Notwendigkeit, dass ausreichend Impfstoff für die Impfungen in Apotheken und bei Zahnärzten zur Verfügung steht.
Dieser Beschluss kommt nicht allzu überraschend: In den vergangenen Tagen und Wochen hatten sich immer mehr Politiker:innen hinter die Idee gestellt, COVID-19-Impfungen auch in den Apotheken anbieten zu lassen. Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) war zwar vor elf Tagen mit einem entsprechenden Vorstoß in der Ministerpräsidentenkonferenz am Widerstand der Landesfürsten gescheitert, morgen steht jedoch ein weiteres Treffen von Bund und Ländern auf dem Plan. Gut möglich, dass die Länderchefinnen und -chefs dann bereits ihre Entscheidung korrigieren.
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