Geplante Änderungen im Strafrecht

Impfpassfälschungen: ABDA setzt auf Abschreckung

Berlin - 10.11.2021, 13:45 Uhr

Die Strafbarkeitslücken beim Geschäftemachen mit gefälschten Impfpässen sollen geschlossen werden. (Foto: IMAGO / Gottfried Czepluch)

Die Strafbarkeitslücken beim Geschäftemachen mit gefälschten Impfpässen sollen geschlossen werden. (Foto: IMAGO / Gottfried Czepluch)


Auch die Manipulation von Blankett-Impfausweisen soll strafbar sein

Die Koalitionäre in spe planen aber auch noch weitere Neuerungen: Mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe soll auch bestraft werden, „wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt“. Zudem soll der Straftatbestand zur missbräuchlichen Verwendung fremder Ausweispapiere (§ 281 StGB) dahingehend ergänzt werden, dass er auch Gesundheitszeugnisse umfasst (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Hier soll bereits der Versuch strafbar sein – bei den anderen Straftatbeständen ist das hingegen nicht vorgesehen.

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Die geplanten Änderungen kommen bei der ABDA gut an – sie hatte erst kürzlich gefordert, die ausgemachten Strafbarkeitslücken rasch zu schließen. „Das ist das richtige Signal an alle ehrlichen Menschen in unserer Gesellschaft, gerade jetzt, wo wir wieder mit steigenden Infektionszahlen zu kämpfen haben“, erklärt dazu ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Impfpassfälschungen sind kein Kavaliersdelikt, man gefährdet damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen.“ Overwiening glaubt, dass die gesetzliche Neuregelung auch die Arbeit der Apotheken leichter macht, die bei der Digitalisierung der Impfpässe schon viele Fälschungen aufgespürt haben. „Die Abschreckungswirkung nimmt sicherlich zu, wenn eine strafrechtliche Verfolgung droht, sobald man einen gefälschten Impfpass in Social-Media-Foren oder im Darknet kauft und benutzt.“

Die von SPD, Grünen und FDP geplanten Neuerungen können im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch nachgebessert werden, wenn dies für nötig befunden wird. Das Verfahren soll jetzt schnell, aber doch regulär mit Anhörung und Stellungnahmeverfahren durchgeführt werden. Am morgigen Donnerstag steht die erste Beratung im Bundestag an – zusammen mit dem Gesetzentwurf der Union zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen. Dann sollen die Initiativen in den bis dahin frisch eingesetzten Hauptausschuss überwiesen werden (der sogenannte Hauptausschuss wird tätig, solange sich die Fachausschüsse noch nicht konstituiert haben). Schon in der kommenden Woche sind dann die abschließenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat geplant.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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