Noch keine Regelung

HBA: Pharmazieingenieure müssen sich noch gedulden

Stuttgart - 13.10.2021, 17:50 Uhr

Pharmazieingenieur:innen müssen sich noch etwas gedulden. Da eh nahezu keiner davon ausgeht, dass ab 1. Januar flächendeckend E-Rezepte ausgestellt werden dürfen, ist es ja vielleicht aber noch gar nicht so eilig. (c / Foto: Gematik)

Pharmazieingenieur:innen müssen sich noch etwas gedulden. Da eh nahezu keiner davon ausgeht, dass ab 1. Januar flächendeckend E-Rezepte ausgestellt werden dürfen, ist es ja vielleicht aber noch gar nicht so eilig. (c / Foto: Gematik)


Die Ausgabe der Heilberufsausweise (HBA) für die Approbierten läuft über die Landesapothekerkammern. Anders ist das bei den Pharmazieingenieur:innen. Da sind die Kammern nicht zuständig. Klar ist, dass auch diese Berufsgruppe einen HBA bekommen soll. Wann genau und woher weiß man aber noch nicht. Die ABDA arbeitet nach eigener Aussage nach wie vor intensiv an einer möglichst bundesweit einheitlichen Lösung.

Die Zahl der Pharmazieingenieur:innen nimmt stetig ab, weil ja schon lange keine mehr ausgebildet werden. Aber noch gibt es sie. Laut ABDA-Statistik waren 2020 in deutschen Apotheken 4.661 Pharmazieingenieur:innen und Apothekerassistent:innen beschäftigt. Während letztere mittlerweile größtenteils das Rentenalter erreicht haben dürften, steht noch eine ganze Reihe von Pharmazieingenieur:innen mitten im Berufsleben – im Jahr 1994 haben die letzten laut Adexa ihre Ausbildung beendet. Bis zu vier Wochen im Jahr dürfen sie die Apothekenleitung vertreten, wenn keine Vertretung durch eine:n Approbierte:n möglich ist. Daher brauchen auch Pharmazieingenieur:innen spätestens mit der Einführung des E-Rezepts einen Heilberufsausweis, denn ohne diesen lassen sich keine Änderungen an Verordnungen abzeichnen. Für das Abzeichnen der Abgabe reicht die SMC-B. 

Grundsätzlich ist daher auch vorgesehen, dass diese Berufsgruppe mit HBA versorgt wird. Noch nicht so ganz klar ist allerdings das Procedere. Denn im Gegensatz zu den Approbierten sind die Pharmazieingenieur:innen keine Kammermitglieder. Die Kammern scheiden also als Ausgabestelle aus.

Eine Anfrage der DAZ bei der Gematik ergab vor einiger Zeit, dass der Herausgeber für die „nicht verkammerten“, „sonstigen“ oder „weiteren“ Heilberufe das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in NRW zuständig sei. Für die Berufsgruppe der Pharmazieingenieur:innen sei die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zuständig, erklärt die Gematik weiter. Die Kartenherausgabe an Personen/Institutionen, für die keine anderweitige gesetzliche Regelung existiert, übernehme man selbst.

ABDA: Gematik soll übergangsweise ausstellen

Die ABDA erklärt zum aktuellen Stand der Dinge Folgendes: „Wir arbeiten nach wie vor intensiv an einer möglichst bundesweit einheitlichen Lösung und führen regelmäßige Gespräche mit den Beteiligten. Dabei präferieren wir, dass in der Übergangszeit – also bis das eGBR in Münster seine Arbeit aufgenommen hat – die Gematik die HBA für Pharmazieingenieur:innen ausstellen kann und wird. Eine offizielle Regelung dazu gibt es noch nicht.“

Die Pharmazieingenieur:innen müssen sich also noch etwas gedulden. Da eh nahezu keiner davon ausgeht, dass ab 1. Januar flächendeckend E-Rezepte ausgestellt werden dürfen, ist es ja vielleicht auch noch gar nicht so eilig.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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