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Softwarehäuser oder Gematik und KBV
Wer hat den schwarzen Peter beim E-Rezept?
Wer hat es eigentlich am Ende verbockt, wenn es mit der Einführung des E-Rezepts nicht wie geplant zum 1. Januar klappt? Sind es die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme, die die entsprechende Software nicht rechtzeitig geliefert haben? Oder ist es die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) oder gar die Gematik, weil die Prozesse dort nicht abgestimmt sind? Im Moment wird der schwarze Peter fröhlich hin- und hergeschoben.
Zum 1. Januar 2022 sollen E-Rezepte Pflicht werden. So ist zumindest der Plan. Allerdings hört man immer mehr Zweifel, ob das auch klappt. Und das nicht nur hinter vorgehaltener Hand. Sowohl aus der Ärzte- als auch der Apothekerschaft wurde bereits die Verschiebung öffentlich gefordert. Doch woran hakt es eigentlich genau? Gematik-Chef Markus Leyck Dieken, der beteuert, dass alles wie geplant läuft, bereiten die Softwarehäuser Sorgen. In einer Diskussionsrunde zum E-Rezept, die vor kurzem stattfand, kritisiert er vor allem, dass die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme den offiziellen Starttermin am 1. Januar 2022 als ihren Starttermin betrachteten und nicht die aktuelle Testphase. Allerdings habe die KBV als Zertifizierungsstelle hier auch einen Hebel: Sie könnte im vierten Quartal nur noch E-Rezept-fähige Systeme zulassen, so Leyck Dieken.
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Auch die KBV schiebt den schwarzen Peter zumindest teilweise den Softwarehäusern zu. Von den mehr als 100 Praxissoftwareanbietern ist aktuell nämlich nur ein Bruchteil in der Lage, E-Rezepte auszustellen, vor zwei Tagen war es genau einer. Dazu kommt, dass anscheinend viele Ärztinnen und Ärzte noch keinen HBA haben.
Softwareanbieter sehen Problem bei Gematik und KBV
Fragt man die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme beziehungsweise den Bundesverband Gesundheits-IT(bvitg), in dem viele von ihnen organisiert sind, stellt sich die Lage allerdings ganz anders dar. Dort ärgert man sich über die Schuldzuweisungen seitens der Gematik und der KBV. Die Unternehmen wollten natürlich im Sinne ihrer Kunden die für das E-Rezept benötigten Funktionalitäten rechtzeitig zur Verfügung stellen – auch wenn ihnen aus der Ärzteschaft zurückgespiegelt werde, dass eigentlich kein Interesse bestehe, erklärt eine Verbandssprecherin gegenüber der DAZ. Der limitierende Faktor sei nicht die Software, sondern die Prozesse, die bei der Gematik und der KBV durchlaufen werden müssen – jedes System benötigt eine Konformitätsbescheinigung durch die Gematik und eine Zertifizierung durch die KBV. Diese Prozesse seien aber nicht abgestimmt, bemängelt der Verband.
Außerdem würden immer wieder die Anforderungen geändert. So sei es beispielsweise für die Zertifizierung durch die KBV seit kurzem Pflicht, an sogenannten Konnektathons teilzunehmen – das sind organisierte Integrationstests, bei denen Hersteller das Zusammenspiel ihrer Lösung mit anderen am Prozess beteiligten Systemen testen können. Für bereits zertifizierte Systeme gelten neue Anforderungen dann zwar nicht. Anders ist das anscheinend bei allen, die ihren Antrag schon eingereicht haben, aber dieser noch nicht abgesegnet ist. Laut Aussage der Verbandssprecherin müssen dann alle neuen Anforderungen umgesetzt werden. Man fange also wieder von vorne an. Nichtsdestotrotz ist man beim bvitg überzeugt, dass die Arztsoftwaresysteme rechtzeitig bereit für das E-Rezept sind.
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