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KBV-Vertreterversammlung
Vertragsärzte: E-Rezept muss verschoben werden
An den flächendeckenden Start des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 scheint derzeit nur noch die Gematik zu glauben. In der Testphase läuft derzeit zu viel noch nicht rund – vor allem in den Arztpraxen. Nun hat auch die KBV-Vertreterversammlung ein klares Votum ausgesprochen: Sie fordert, die die Einführung des E-Rezepts zu verschieben – ebenso die Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die schon zum 1. Oktober Pflicht für die Praxen werden soll.
Einstimmig hat sich am heutigen Freitag die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dafür ausgesprochen, sowohl die Einführung des E-Rezepts als auch die Verpflichtung zur Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu verschieben. „Der KBV-Vorstand wird aufgefordert, umgehend und nachdrücklich ein Aussetzen der Verpflichtung einzufordern“, heißt es laut einer Pressemitteilung der KBV in den Anträgen. „Mit den augenblicklichen technischen Ressourcen sind die Maßnahmen undurchführbar“, so die Begründung. Zugleich stellt die Vertreterversammlung klar, dass Ärzte und Psychotherapeuten nicht für Dinge sanktioniert werden dürfen, die sie nicht zu verantworten haben.
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Grund sei, dass die Technik nicht funktioniere oder zu spät komme. Für die Vertragsärzte und Psychotherapeuten ist die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen jedoch mit Sanktionen versehen. Für das E-Rezept ist der 1. Januar 2022 der Stichtag, für die eAU bereits der 1. Oktober dieses Jahres. „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben keinen Einfluss auf den Stand oder die Funktionalität technischer Produkte. In den Praxen herrschen Zorn und Frust, weil nur wenig funktioniert von dem, was geliefert wurde“, fasst ein Delegierter die aktuelle Stimmungslage zusammen.
„Wir begrüßen dieses klare Votum und den eindeutigen Handlungsauftrag“, erklären die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel. „Digitalisierung in den Praxen muss der Versorgung der Patienten dienen und die Arbeit der ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen erleichtern. Sämtliche Produkte müssen daher künftig zuerst in den Praxen auf ihre Tauglichkeit hin getestet werden.“
Kriedel verwies in seinem Bericht an die Vertreterversammlung auf den Feldtest zum E-Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg. Dieses „vorgeschaltete Ausprobieren“ vor dem Stichtag für den bundesweiten Roll-out des Test zum 1. Oktober habe bisher „gerade einmal 17 Praxen und auch nur wenige Apotheken“ umfasst. „Nach unseren Informationen war anfänglich jedes einzelne versandte E-Rezept fehlerhaft“, heißt es in Kriedels Bericht. Es hake auch noch bei der Komfortsignatur, unter anderem, weil nicht alle Hersteller von Praxisverwaltungssoftware fristgerecht ausgefeilte Lösungen vorlegen könnten. „Die Modellversuche zeigen, dass viele TI-Lösungen noch nicht ausgereift sind“, so der KBV-Vorstand.
1 Kommentar
eRezept
von J.M.L. am 20.09.2021 um 10:37 Uhr
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