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COVID-19
Genesenenzertifikate und Impfpass-Nachträge: So wird abgerechnet
Wie wird der NNF-Beleg ausgefüllt?
Als Sammelbeleg sollen die Apotheken den „Sonderbeleg Nacht- und Notdienstfonds des DAV“ nutzen und ihn zusammen mit dem GKV-Rezeptgut bei ihrem Apothekenrechenzentrum einreichen. Das Rechenzentrum wiederum rechnet mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ab und archiviert die Belege bis 31. Dezember 2024.
Der Beleg „Nacht- und Notdienstfonds des DAV“ wird wie folgt ausgefüllt: Die Apotheke streicht die Felder Empfänger, Fonds-IK und das Feld unter der Fonds-IK durch und trägt in den Verordnungsteil den Text „Impfzertifikate“ ein. Dies darf ausdrücklich handschriftlich erfolgen. In die Felder im Abgabeteil gehören folgende Angaben:
- Feld „Apotheken-Nummer / IK“ (2): Apotheken-IK der ausstellenden Apotheke
- Feld „Summe“ (3): Gesamtbrutto der ausgestellten Zertifikate und Nachträge in Euro
- Feld „Sonderkennzeichen“ (4): 06461475 (= SonderPZN Impfzertifikat) 17716441 (= SonderPZN Genesenenzertifikat) 17716464 (= SonderPZN Impfpassnachtrag)
- Feld „Faktor“ (5): Anzahl der Zertifikate und Nachträge, maximal vierstellig
- Feld „Anzahl“ (6): Summe Erstattungsbetrag der ausgestellten Zertifikate/Nachträge in Cent
- Feld „Abgabemonat Ende“ (9): letzter Kalendertag des Abgabemonats
Die Apotheke stempelt den Sammelbeleg ab und bestätigt mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben (8).
Da die Abrechnung der Genesenenzertifikate im August noch nicht möglich war, können die Zertifikate aus August 2021 im September 2021 mit abgerechnet werden. Hierfür addiert die Apotheke die Summe der Genesenenzertifikate aus der Abrechnungsdatei August 2021 mit der Summe der Genesenenzertifikate aus der Abrechnungsdatei September 2021. Bei Ausstellung von mehr als 10.000 Zertifikaten und Nachträgen pro Kalendermonat werden diese auf mehrere Sammelbelege (maximal 9.999 Zertifikate und Nachträge pro Monat) aufgeteilt.
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