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Nach Kontroverse wieder im Plan
Tierarzneimittelgesetz und Delegierter Rechtsakt verabschiedet
Die Neugestaltung des europäischen Tierarzneimittelrechts folgt seit der vorigen Woche wieder dem ursprünglichen Plan. Am Freitag hat in Deutschland der Bundesrat als letzte gesetzgeberische Instanz dem neuen Tierarzneimittelgesetz zugestimmt. Außerdem hat am Mittwoch das Europäische Parlament den lang ausgehandelten Kompromiss über den Umgang mit Antibiotika für Tiere verabschiedet. Eine anderslautende Resolution aus dem Umweltausschuss des EU-Parlaments hatte zuvor für erhebliche Irritationen gesorgt. Die Tierärzte haben darauf mit einer sehr erfolgreichen Petition reagiert.
Den gemeinsamen Hintergrund für alle Neuregelungen zu Tierarzneimitteln bildet die EU-Verordnung (EU) 2019/6, die am 28. Januar 2022 in der ganzen Europäischen Union in Kraft tritt. Um das deutsche Recht damit kompatibel zu machen, hat der Gesetzgeber hierzulande das Tierarzneimittelrecht aus dem Arzneimittelgesetz ausgegliedert und ein neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG) geschaffen. Obwohl die EU-Verordnung bereits seit Dezember 2018 vorliegt, wurde der erste Entwurf für das TAMG erst im Januar 2021 veröffentlicht. Trotz erheblicher Kontroversen über einige Inhalte wurde der Zeitplan eingehalten und das Gesetzgebungsverfahren vor der Bundestagswahl abgeschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am Freitag zu. Daraufhin wird es am 28. Januar 2022 in Kraft treten.
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Zuletzt hatte es deutlich mehr Aufmerksamkeit für eine ergänzende Regelung auf der europäischen Ebene gegeben. Dabei geht es um Artikel 37 Absatz 4 der EU-Verordnung. Dieser sieht vor, „Kriterien für die Festlegung antimikrobieller Wirkstoffe, die der Humanmedizin vorbehalten sind“ zu erarbeiten. Dazu ist ein Delegierter Rechtsakt der EU erforderlich. Einen Vorschlag dafür hatten betroffene Organisationen jahrelang erarbeitet.
Dennoch hatte der EU-Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) am 13. Juli 2021 mehrheitlich für eine inhaltlich noch schärfere Resolution und damit gegen den Vorschlag für den Delegierten Rechtsakt gestimmt. Gemäß dieser Resolution sollten einige Antibiotikagruppen, darunter auch Fluorchinolone, Cephalosporine der dritten und vierten Generation, Makrolide und Polymyxine, nur noch in der Humanmedizin eingesetzt werden. Für Einzeltiere sollten nach Anfertigung eines Antibiogramms Ausnahmen möglich sein. Allerdings wurde in Fachkreisen bestritten, dass solche Ausnahmen überhaupt in die Systematik des EU-Rechts einzufügen seien.
Erfolgreiche Petition der Tierärzte
Einige Beobachter sehen das Ziel der Resolution darin, die Massentierhaltung auf dem Umweg über ein Antibiotikaverbot praktisch unmöglich zu machen. Doch die Resolution bezog sich auch auf Hunde und Katzen. Daraufhin mobilisierte der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) in einer bemerkenswerten und sehr emotional geführten Kampagne die Öffentlichkeit. Nach Ansicht des bpt widerspricht die Resolution dem „One-Health-Ansatz“, der die Zusammenhänge der Gesundheit von Menschen und Tieren betont.
Außerdem erklärte der bpt, dass mit der vorgesehenen Verschärfung viele Tiere nicht mehr adäquat versorgt werden könnten. Dies betreffe auch Hunde und Katzen. Die intensive Öffentlichkeitsarbeit der Tierärzte in den vorigen Wochen hatte großen Erfolg. Nach Angaben des bpt in einem Brief an seine Mitglieder unterzeichneten 358.925 Personen eine europäische Online-Petition gegen die Resolution und für den ursprünglich geplanten Delegierten Rechtsakt. Außerdem hätten die Tierärzte 297.452 Unterschriften in den Praxen gesammelt. Demnach kamen sogar mehr Unterschriften zusammen als 2019 bei der Kampagne des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für das Rx-Versandverbot mit insgesamt 402.080 Unterschriften. Doch Bühlers Rekord für ein Petitionsverfahren zum Deutschen Bundestag wurde damit nicht gebrochen, weil es bei den Tierärzten um eine Petition für das EU-Parlament ging.
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