Welche Keuchhusten-Impfstoffe sind für Schwangere zugelassen?

G-BA: Pertussis-Impfung für Schwangere nun im Mutterpass

Stuttgart - 06.09.2021, 10:45 Uhr

Nach Empfehlung der STIKO zum Pertussis-Schutz von Schwangeren hat der G-BA nun die Mutterschafts-Richtlinie geändert. (s / Foto: Igor Borodin / AdobeStock) 

Nach Empfehlung der STIKO zum Pertussis-Schutz von Schwangeren hat der G-BA nun die Mutterschafts-Richtlinie geändert. (s / Foto: Igor Borodin / AdobeStock) 


Seit März 2020 rät die STIKO, dass Schwangere sich im letzten Drittel der Schwangerschaft gegen Pertussis impfen lassen sollen. Nun hat der G-BA die Keuchhustenimpfung zu einem festen Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge gemacht, sodass diese nun im Mutterpass steht. Doch welche Pertussis-Impfstoffe sind für Schwangere überhaupt zugelassen?

Seit dem 26. März 2020 empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) die Keuchhusten-Impfung für Schwangere zu Beginn des dritten Trimenons. „Idealerweise sollte im frühen 3. Trimenon und spätestens zwei, besser vier Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geimpft werden“, rät die STIKO. Besteht das Risiko einer Frühgeburt, sollte die werdende Mutter bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel gegen Pertussis geimpft werden. Wichtig ist vor allem: „Die Impfung soll unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussisimpfungen und in jeder Schwangerschaft erfolgen“, so der Rat der STIKO.

Geschützt werden sollen mit der Impfung vor allem Neugeborene und junge Säuglinge. Denn trotz weltweit hoher Impfquoten bei Kindern bleibe die Krankheitslast durch Keuchhusten beträchtlich und gerade bei Säuglingen könne die Infektion zu Apnoen, Pneumonien, Otitiden, Enzephalopathien und bedingt durch eine extreme Lymphozytose, auch zu Lungenhochdruck führen, erklärte die STIKO ihre Empfehlung im Epidemiologischen Bulletin Nr. 13|2020. Säuglinge unter sechs Monaten haben dabei laut STIKO das höchste Risiko für Krankheitskomplikationen, und Säuglinge unter zwei Monaten wiesen den höchsten Anteil von schweren und letalen Verläufen auf.  

G-BA ändert Mutterschafts-Richtlinie

Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Beratung zur Pertussis-Impfung zu einem festen Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge gemacht – er beschloss am 19. August die Änderung der Mutterschafts-Richtlinie. „Schwangeren wird künftig nach einem Beratungsgespräch eine Pertussis-Impfung angeboten und der Impfstatus der Schwangeren im Mutterpass dokumentiert“, erklärt der G-BA. Man wolle dadurch „Kinder noch besser vor dieser Erkrankung“ schützen. Falls in der Schwangerschaft keine Impfung erfolgt sei und die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurückliege, solle die Schwangere in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden. Eingefügt wird dies nun auf Seite 2 und Seite 18 jeweils nach der Influenza-Impfung.

Es gibt keinen monovolanten Impfstoff gegen Pertussis

Der G-BA erklärt zudem: Falls kein Monoimpfstoff zur Verfügung stehe, könne auch ein Dreifach-Kombinationsimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Pertussis) verwendet werden. In der Tat ist in Deutschland kein reiner Keuchhusten-Impfstoff auf dem Markt, doch es gibt zugelassene polyvalente Impfstoffe, die neben anderen Infektionskrankheiten auch vor Keuchhusten schützen.

So können Covaxis® und Boostrix® – Diphtherie, Tetanus und Pertussis – zum passiven Schutz vor Keuchhusten im frühen Säuglingsalter durch mütterliche Immunisierung während der Schwangerschaft geimpft werden. Auch sind Repevax® und Boostrix® Polio– Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis –  in der Schwangerschaft zugelassen, um den Säugling passiv zu schützen.

Nicht explizit zugelassen sind Hexyon®, Infanrix®, Infanrix® hexa. Infanrix®-IPV+HIB, Pentavac®, Vaxelis®.

Ab Dezember neue Mutterpässe

Der Beschluss zur Änderung den Mutterschafts-Richtlinien, mit dem auch noch einige weitere redaktionelle Anpassungen am Mutterpass vorgenommen wurden, tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Voraussichtlich ab Dezember 2021 können Mutterpässe mit der neuen Ergänzung zum Eintragen der Impfung bestellt werden.

Vor dem Beschluss zur Änderung der Mutterschafts-Richtlinien hatte der G-BA die leistungsrechtlichen Neuerungen in der Schutzimpfungsrichtlinie geregelt und dabei die Empfehlungen der STIKO übernommen. 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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