Arbeitshilfe aktualisiert

Neue Hinweise zu Securpharm-Alarmen

Berlin - 02.09.2021, 12:15 Uhr

Securpharm: Das Fälschungsschutzsystem sorgt nach wie vor für Fehlalarme. Wie bei Warnmeldungen vorzugehen ist, erklärt die BAK in einer jetzt aktualisierten Handlungshilfe. (Foto: Schelbert)

Securpharm: Das Fälschungsschutzsystem sorgt nach wie vor für Fehlalarme. Wie bei Warnmeldungen vorzugehen ist, erklärt die BAK in einer jetzt aktualisierten Handlungshilfe. (Foto: Schelbert)


Die Bundesapothekerkammer hat ihre Standardarbeitsanweisung bei Securpharm-Alarmmeldungen aktualisiert. Die Änderungen betreffen die Meldungen, dass das Verfallsdatum erreicht ist oder die Packung nicht identifiziert werden kann – dahinter könnte auch eine falsche Scannereinstellung stecken.  

Für den Fall, dass in der Apotheke eine Arzneimittelpackung bei der Verifizierung eine Warnmeldung auslöst, hält die Bundesapothekerkammer eine Arbeitshilfe bereit: die Standardarbeitsanweisung „Securpharm Alarmmeldung – Vorgehen in der Apotheke“. Diese wurde nun zum 30. August 2021 aktualisiert.

Angepasst wurde die Empfehlung bei zwei Rückmeldungen:

8: „Das Verfallsdatum der Packung ist erreicht“ und

9: „Packung konnte nicht identifiziert werden, z. B. aufgrund nicht eindeutiger oder nicht eindeutig zuzuordnender Packungsdaten“.

Bei der Rückmeldung zum Verfallsdatum rückt der Hinweis auf einen Securpharm-Scannertest jetzt prominenter in Erscheinung. Kommt es zu einem „Alarm“ wegen eines erreichten Verfalldatums, gibt es aber Hinweise, dass das Datum nicht richtig hinterlegt wurde oder falsch ausgelesen wurde, soll die Packung zunächst manuell verifiziert werden – über https://securpharm-gui.ngda.de/. Bleibt es bei der Meldung, dass das Verfallsdatum erreicht ist, ist beim pharmazeutischen Unternehmer nachzufragen. Ist dies nicht der Fall, sollte ein NGDA-Scannertest erfolgen. Zeigt dieser Auffälligkeiten, sind die Scannereinstellungen anzupassen. Verläuft der Test dagegen unauffällig, ist der „Apothekensoftwarehersteller bzw. Hersteller oder Lieferant des Scanners zu kontaktieren“ und die Packung gegebenenfalls manuell auszubuchen. Die Anlaufstellen bei Konfigurationsproblemen werden im Schema nun also zusammengelegt. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass in vielen Fällen die Apotheken die Scanner-Hardware als Komplettlösung von einem Softwarehaus beziehen, erklärt die ABDA. Die wenigen Ausnahmen wenden sich bei Problemen mit der Konfiguration jedoch an den Scannerhersteller oder Lieferanten direkt oder werden vom Softwarehaus auf die unterstützten Modelle hingewiesen.

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Auch bei der Meldung, dass die Packung nicht identifiziert werden konnte, ist dies offenbar häufig Folge eines falsch einstellten Scanners. Deshalb sollte hier nach der aktualisierten Handlungshilfe zunächst die Fehlerquelle Scanner ausgeschlossen werden, bevor eine manuelle Verifizierung über die securPharm-GUI erfolgt. Dieses Vorgehen könne Arbeitsaufwand reduzieren und weitere Alarme durch Tippfehler bei der manuellen Eingabe verhindern. Die Grafik zu dieser Rückmeldung hat sich durch die Änderungen auf zwei Seiten ausgeweitet.

Die aktualisierte Version der Arbeitshilfe ist auf der Securpharm-Seite der ABDA (www.abda.de/sp) im Bereich Informationen und Hinweise für Apotheken zum Umgang mit Securpharm hinterlegt.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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