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Noch dürfte es selten vorkommen, dass Kund:innen in der Apotheke ein E-Rezept einlösen wollen. Geschieht dies aber doch, sollte sichergestellt sein, dass der Apothekenscanner die Verordnungsdaten auch korrekt auslesen kann. Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker bietet einen Scannertest, mit dem geprüft werden kann, ob die Einstellungen stimmen.
Seit Anfang des Monats können in der Fokusregion Berlin-Brandenburg elektronische Verordnungen ausgestellt und eingelöst werden. Der Startschuss erfolgte allerdings in nur einer Apotheke und einer Arztpraxis. Nach und nach sollen sich nun mehr Apotheken und Praxen der Testphase anschließen. Voraussetzung ist, dass die Apothekesoftware und die Praxisverwaltungssysteme an den E-Rezeptdienst der Gematik angeschlossen sind. Anfang nächsten Jahres wird es dann ernst – dann gilt eine E-Rezeptpflicht für apothekenpflichtige Arzneimittel (T- und BtM-Rezepte folgen ein Jahr später). Eine Einschränkung sieht das Gesetz vor: Für die Apotheken besteht die Pflicht zur Abgabe auf E-Rezept nicht, „wenn der elektronische Abruf der ärztlichen Verordnung (…) aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist“.
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Das E-Rezept kommt mit kleinen Schritten
Grundsätzlich ist im gegenwärtigen Testlauf und in der späteren Praxis vorgesehen, dass Patient:innen der Apotheke den Zugriff auf das E-Rezept entweder digital übermitteln oder durch einen physischen Scan in der Offizin ermöglichen.
Für das Einscannen in der Apotheke wird ein Scanner benötigt – am besten ein Handscanner, der das Einlesen des Data-Matrix-Codes (vom Smartphone oder vom Papier) auf dem HV-Tisch erlaubt. Dieser wird optisch abgetastet und in digitale Informationen umgewandelt. So können die Rezeptdaten abgerufen werden. Liest der Scanner die Daten jedoch nicht korrekt aus, kann es zu Problemen beim Zugriff auf das E-Rezept kommen, informiert die ABDA in ihrem Newsroom.
Hinter einem solchen Problem können verschiedene Gründe stehen. Eine Ursache kann die falsche Einstellung des Scanners sein. Deshalb rät die ABDA, die Scanner zu überprüfen – so wie es die meisten Apotheken schon gemacht haben dürften, als Securpharm startete.
Dafür steht ein Scannertest zur Verfügung. Diesen stellt die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NDGA) bereit, um eine fehlerhafte Datenübermittlung auszuschließen. Hier kommen sie zum Scannertest.
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