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Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse
Wechseljahre: Immer weniger Hormonpräparate verordnet
Vor 20 Jahren nahm noch mehr als jede dritte Frau in der Altersgruppe zwischen 45 und 65 Jahren Hormonersatzpräparate ein. Mittlerweile handelt es sich nun nur noch um etwa jede 16. erwerbstätige Frau in den Wechseljahren, die von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ein Hormonpräparat verordnet bekommt. Das geht aus dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) hervor.
Vergangene Woche berichtete die Techniker Krankenkasse (TK), dass in den letzten 20 Jahren ein deutlicher Rückgang bei der Verordnung von Hormonpräparaten in den Wechseljahren zu verzeichnen war. Im vergangenen Jahr habe nur noch etwa jede 16. erwerbstätige Frau zwischen 45 und 65 Jahren ein solches verordnet bekommen – das entspricht einem neuen Tiefstand von 6,2 Prozent gegenüber 37 Prozent vor 20 Jahren. Bereits 2010 war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen: Damals wurde knapp jeder zehnten Frau ein entsprechendes Präparat verschrieben (9,6 Prozent).
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Apotheker:innen dürfte bekannt sein, dass dieser Rückgang wahrscheinlich auf den „ewigen Streit“ um die Vorteile und Risiken der Hormontherapie zurückzuführen ist. In der DAZ 5/2018 hieß es dazu: „Die Vorteile einer Hormontherapie sind anerkannt, aber ihre Risiken sind gefürchtet.“ Im Fazit sollte eine Behandlung also immer individualisiert erfolgen. Diese Entwicklung scheinen sich Ärzte und Ärztinnen zu Herzen genommen zu haben. Auch die TK schreibt, dass der deutliche Rückgang der vergangenen 20 Jahre auf wissenschaftliche Studien zurückzuführen sei, die Nebenwirkungen und Risiken aufzeigten. „Demnach können bestimmte Hormonpräparate beispielsweise das Risiko für Brustkrebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Thrombose und auch für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen“, heißt es.
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Die Zahlen basieren auf dem Gesundheitsreport 2021 der TK. Wie sie erklärt, hat sie dafür die Arzneiverordnungen ihrer 5,4 Millionen erwerbstätigen Versicherten ausgewertet, wozu sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I zählen.
Aus dem Report geht hervor, dass Verordnungen aus der Gruppe „Urogenitales System und Sexualhormone“ hinsichtlich des Verordnungsvolumens im Jahr 2020 den 5. Rang belegten und maßgeblich durch Verordnungen weiblicher Sexualhormone bestimmt werden. „Verordnet werden insbesondere Östrogene (beispielsweise in den Wechseljahren) und Kontrazeptiva (vorrangig die ‚Pille‘)“, heißt es.
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