„Es sollte eine individuelle Entscheidung sein”

Das sagt ein französischer Apotheker zur Impfpflicht

Marseille - 30.07.2021, 16:45 Uhr

Für Frankreichs Apotheker soll bald ebenso wie für alle anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen eine COVID-19-Impfpflicht gelten. (Foto: IMAGO / IP3press) 

Für Frankreichs Apotheker soll bald ebenso wie für alle anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen eine COVID-19-Impfpflicht gelten. (Foto: IMAGO / IP3press) 


Ohne Impfung droht Suspendierung

In der Apotheke von Grecias werden täglich mehrere Dutzend Antigentests und Impfungen durchgeführt. Die Angestellten kommen dabei zwar etwas näher in Kontakt mit den Kunden, aber nur sehr kurz und sie tragen Schutzkleidung und Maske. Beides findet zudem draußen in einem Zelt vor der Apotheke statt, im Grunde besteht kein großes Infektionsrisiko. Grecias hat bei seinen Angestellten daher auch nie nach einer Impfung verlangt, sie haben sich freiwillig dafür entschieden. Falls das von Präsident Emanuel Macron geplante Gesetz die letzten verfassungsrechtlichen Hürden passiert, ist er jedoch ab dem 15. September verpflichtet, den Impfstatus seiner Angestellten und seinen eigenen offiziell nachzuweisen.

Ausnahmen für Genesene und aus medizinischen Gründen

Ungeimpfte dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Apotheken arbeiten. Ausnahmen sollen nur für Genesene gelten und für Personen, die belegen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Angestellte, die wegen der Impfpflicht nicht mehr arbeiten dürfen, dürfen nicht entlassen werden, wie von Macron ursprünglich geplant. Sie können aber suspendiert werden, der Arbeitgeber ist dann nicht mehr verpflichtet, ihnen ihr Gehalt zu zahlen. Arbeitsrechtlich sind dabei noch einige Fragen noch offen. So ist nicht klar, ob die Angestellten vielleicht das Recht haben werden, auf einem Posten ohne Kundenkontakt eingesetzt zu werden. Und ob sie durch die Suspendierung nicht sogar schlechter als durch eine Kündigung gestellt werden könnten, da sie während dieser keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten.

Unklarheit besteht auch für die Apothekeninhaber: Wenn sich ein Angestellter doch noch impfen lässt oder eine Infektion durchmacht, hätte er das Anrecht darauf, in den Job zurückzukehren. Somit ist für den Arbeitgeber nicht klar, ob oder wann jemand seine Beschäftigung wieder aufnehmen kann.



Irene Habich, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Was ist denn das?

von Michael Mischer am 02.08.2021 um 8:41 Uhr

Mehr Boulevard war selten!

"Das sagt ein französischer Apotheker zur Impfpflicht"
Wohlgemerkt: EIN Apotheker - eine nicht repräsentative Einzelmeinung die ungefähr die gleiche Bedeutung hat wie jede andere. Und die Relevanz des sprichwörtlichen Sacks Reis.

"Guillaume Grecias, Inhaber der Pharmacie Sakakini in Marseille, schätzt, dass über 90 Prozent seiner Kollegen und deren Personal immunisiert sind"
Er schätzt also, weiß es also nicht. Um die Relevanz dieser Aussage abzuschätze, wüsste ich als Leser jetzt schon gerne: Auf welcher Basis schätzt er? Extrapoliert er seine Apotheke? Aus dem Stammtisch mit den Kollegen vor Ort? Einfach so, Pi mal Daumen?

Dieser Artikel versucht noch nicht einmal, Qualitätsjournalismus vorzutäuschen - ich hoffe, das ist ein Ausrutscher und nicht die Zukunft der DAZ!

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