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Seit dem 1. Juli können Apotheken die neuen Zuschüsse zur Telematikinfrastruktur beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) beantragen. Wie der NNF nun mitteilt, haben in den ersten 14 Tagen bereits mehr als 800 Apotheken eine Refinanzierung der Heilberufsausweise ihrer angestellten Apotheker:innen beantragt. Er weist auch darauf hin, dass viele öffentliche Apotheken noch nicht die Refinanzierung ihrer TI-Erstausstattung beantragt haben – obwohl bereits mehr als 90 Prozent von ihnen an die TI angeschlossen sind.
Anfang Juni hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zur Erhöhung der Erstattungen für Apotheker für die Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) unterzeichnet. Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF), über den die Erstattungen laufen, hat sein Portal entsprechend erweitert. Bereits gestellte und/oder beschiedene Inbetriebnahme-Anträge seien schon nachbearbeitet und würden zum Ende des dritten Quartals nachbeschieden, hieß es am vergangenen Freitag seitens des NNF.
Die jüngste Änderungsvereinbarung besagt unter anderem, dass Apothekeninhaber:innen für Approbierte und Pharmazieingenieur:innen, die am Stichtag 1. Juli 2021 bei ihnen angestellt waren, eine Refinanzierung der elektronischen Heilberufsausweise (HBA) beim NNF beantragen können. Laut NNF haben in den ersten 14 Tagen nach der Freischaltung bereits mehr als 800 Apotheken eine solche Refinanzierung der HBA ihrer Angestellten beantragt. Der NNF verspricht: Für alle im dritten Quartal 2021 gestellten Anträge wird die Auszahlung noch in diesem Jahr erfolgen. Hierzu sei keine zusätzliche Aktivität der Apotheken erforderlich.
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Laut NNF gibt es auch noch eine Reihe von Apotheken, die bislang keine Refinanzierungsanträge gestellt haben: Obwohl bereits mehr als 90 Prozent der öffentlichen Apotheken an die TI angeschlossen seien, hätten erst rund 11.400 von ihnen einen Antrag auf Refinanzierung der Erstausstattung gestellt. Auch hier erfolgt die Antragsstellung online im NNF-Portal – sie dauert im Normalfall nur wenige Minuten, wie der NNF betont.
Im NNF-Portal können neben den Anträgen auf Refinanzierung der HBA für angestellte Apotheker:innen und Pharmazieingenieur:innen sowie der TI-Erstausstattung zwei weitere Anträge gestellt werden: für das PTV PTV-4-Update und für HBA für Berufsanfänger:innen. Hinter dem PTV PTV-4-Update (PVT = Produkttypversion) steckt die neueste Version für die Konnektoren, die für die Anwendungen elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept benötigt wird. Voraussetzung für all diese Anträge ist, dass bereits ein Antrag auf Bezuschussung der TI-Erstausstattung gestellt wurde.
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