Tabakentwöhnung zulasten der Krankenkasse?
Zumindest im Punkt Finanzen könnte es Betroffenen möglicherweise zukünftig leichter fallen, Abstand vom Glimmstängel zu nehmen. Dem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungs-gesetz (GVWG) zufolge sollen Versicherte, bei denen „eine schwere Tabakabhängigkeit“ festgestellt wurde, künftig einen „einmaligen Leistungsanspruch“ auf die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung durch die Krankenkasse erhalten. Eine Wiederholung der Entzugstherapie soll frühestens drei Jahre später möglich sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll nun festlegen, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen erstattet werden können. Mit der Möglichkeit zur Kostenübernahme soll auch einkommensschwachen Personen ein Anreiz gegeben werden, mit dem Rauchen aufzuhören.
Quelle: dpa-Meldung
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