Digitale Impfnachweise

Overwiening: Honorarkürzung ist nicht nachvollziehbar

Berlin - 17.06.2021, 13:30 Uhr

ABDA-Präsidentin Overwiening warnt vor einem schwindenden Vertrauen der Apotheker:innen in die Politik. (c / Foto: ABDA)

ABDA-Präsidentin Overwiening warnt vor einem schwindenden Vertrauen der Apotheker:innen in die Politik. (c / Foto: ABDA)


Gestern wurde bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn offenbar plant, die Vergütung der Apotheken für das Ausstellen digitaler Impfnachweise drastisch zu kürzen. Am heutigen Mittwoch äußert sich nun die ABDA zu dem Vorhaben: Sie warnt vor einem schwindenden Vertrauen der Apotheker:innen in die Politik.

Aktuell bekommen Apotheken für das Erstellen digitaler Impfnachweise 18 Euro je Zertifikat. Erzeugen sie die QR-Codes für Erst- und Zweitimpfung in einem Rutsch, gibt es für den zweiten Vorgang 6 Euro, also zusammen 24 Euro. Doch damit soll bald Schluss sein, wie gestern bekannt wurde: Offenbar will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Vergütung der Apotheken für ihre Dienste auf pauschal 6 Euro senken. Sogar ein Datum ist schon im Gespräch: Ab dem 1. Juli soll es weniger Geld für die Offizinen geben – gleichzeitig soll auch die Vergütung für das Durchführen von Bürgertests von 12 plus 6 Euro auf 8 plus 4,50 Euro sinken.

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Am heutigen Donnerstag äußert sich nun die ABDA in einer Pressemitteilung zu den Plänen. „Die Apothekerinnen und Apotheker sind verärgert und verlieren ihr Vertrauen in die Berliner Politik“, sagte demnach ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Der Gesetzgeber will jetzt zum wiederholten Male die Vergütung für pandemiebedingte Sonderaufgaben, die die Apotheken vor Ort sehr kurzfristig, sehr verlässlich und mit viel Engagement übernommen haben, innerhalb kürzester Zeit erheblich senken. Wenn die Apotheken keine belastbare Kalkulationsgrundlage und damit keine Planungssicherheit haben, sinkt die Bereitschaft, auch in Zukunft zusätzliche problemlösende Aufgaben zu übernehmen.“

Seit Montag stellen die Apotheken für Geimpfte digitale Impfzertifikate aus. Möglich ist das, weil der Deutsche Apothekerverband (DAV) rasch auf das Vorhaben reagiert und sein Apothekenportal entsprechend angepasst hatte. „Die Berufsorganisationen haben dafür in den Aufbau einer IT-Infrastruktur investiert, die Apotheken vor Ort haben Personal abgestellt und zusätzliche Hardware eingesetzt“, betont die ABDA-Chefin. „Die Ausstellung eines Zertifikates bedeutet zum einen, die Daten zu prüfen, einzugeben und auszudrucken. Zum anderen geben die Apotheken den Menschen viel zusätzliche Unterstützung zur Nutzung der CovPass-App.“ Der Zeitaufwand nehme dadurch deutlich zu. „Die berichtete drastische Absenkung des Honorars ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.“

Der Gesetzgeber hatte den Apotheken diese Aufgabe mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ übertragen. Er schrieb sie allerdings erst recht spät im Gesetzgebungsprozess hinein. Auch Ärzte sind demnach berechtigt, nachträglich Impfnachweise zu digitalisieren. Ärztliche Organisationen, unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), hatten jedoch mehrfach darauf hingewiesen, dass sie das nachträgliche Prüfen und Digitalisieren von Impfnachweisen nicht als eine Tätigkeit ansehen, die in die Praxen gehört. Es handele sich um eine Formalie, die auch zum Beispiel Bürgerämter oder Reisebüros übernehmen könnten.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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7 Kommentare

volle Unterstützung

von J.M.L am 17.06.2021 um 19:49 Uhr

Ich gratuliere zur klaren Kante, das fehlt schon seit ich denken kann und so einfach wie jetzt war es noch nie. Das Portal einfach zentral abschalten. Ich unterstütze Sie zu 100% !

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: volle Unterstützung

von F.Prinz am 17.06.2021 um 22:14 Uhr

Apothekenportal dicht machen -umgehend Ich habe die Schnauze gestrichen voll , mich immer wieder von diesem Wort-Brecher an der Nase herumführen zu lassen

digitaler Impfnachweis

von Straulino am 17.06.2021 um 18:20 Uhr

Wenn Frau Overwiening jetzt nicht klare Kante zeigt, dann schafft sie sich selbst und die ABDA ab.
Mein Vorschlag:
Schon mal am 01.07.2021 vormittags einen Termin im Rechenzentrum des DAV (bzw. dort wo es digital verarbeitet wird) machen. Dazu die Medien einladen und publikumswirksam "den Stecker ziehen" bzw. "den Ausschaltknopf drücken", wenn das Honorar gesenkt wird. Und zwar EGAL um welchen Betrag das Honorar gesenkt wird. Denn es geht jetzt und das Prinzip.
Natürlich müsste das System tatsächlich abgeschalten werden, damit es unter den Apothekern keine Streikbrecher geben kann.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: digitaler Impfnachweis

von Lisa am 21.06.2021 um 9:16 Uhr

Da bin ich zu 100% bei Ihnen.
Wir helfen mit, alle Geimpften unter staatliche Kontrolle zu stellen, und das dann fast unentgeltlich.....?!? Nein danke

?

von Christiane Patzelt am 17.06.2021 um 14:50 Uhr

Und wie verbleiben wir nun Kollegin Overwiening?
Ich bitte um ein klares Nein, für 5,03€ ein Zertifikat zu erstellen, dem im Falle des falschen Ausstellens ein Haftbefehl folgt.

Sie hätten auf den Schlag mehr Kollegen gewonnen, als je ein Vorgänger.

Das sollten wir uns Wert sein, diesen geraden Rücken in diesem Moment.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: ?

von Gert Müller am 17.06.2021 um 15:22 Uhr

Den geraden Rücken haben wir zu oft verpasst. Am Schlimmsten beim Apothekertag in Düsseldorf, wo die Delegierten gnadenlos eingeknickt sind. Seitdem weiss Herr Spahn was er mit den Apothekern/innen alles machen kann. PS: in meiner Jugend habe ich die Geschichte der O gerne verfolgt. Heute eher nicht.

AW: Nein, LOL?!

von Simon am 17.06.2021 um 15:56 Uhr

Wenn man die Impfbescheinigung nicht vorsätzlich falsch ausstellt, zB weil man selbst mit einem echt aussehenden Impfpass getäuscht wurde, mach man sich gar nicht strafbar, weil es sich um ein Vorsatzdelikt handelt. Und für den Fall, dass ein solches Gesundheitszeugnis vorsätzlich falsch ausgestellt wird, wird sicher keine Haftstrafe verhängt - das gibt der Strafrahmen für einen Ersttäter gar nicht her.

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