- DAZ.online
- News
- Politik
- Bürgertest-Vergütung ...
Referentenentwurf für neue Corona-Testverordnung
Bürgertest-Vergütung soll auf 12,50 Euro sinken
Für die Durchführung von Bürgertests mittels PoC-Antigentests soll es für die Apotheken ab dem 1. Juli noch 12,50 Euro pauschal geben. Für die Ausstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten sollen sie künftig 6 Euro abrechnen können. Unter anderem dies sieht der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine neu gefasste Corona-Testverordnung vor, der gestern in die Ressortabstimmung gegangen ist.
Nachdem sich gezeigt hatte, dass nicht alle Anbieter von Bürgertestungen seriös arbeiten und einige offenbar ohne große Kontrolle beliebig viele Tests bei den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet haben, hat das Bundesgesundheitsministerium eine Überarbeitung der Corona-Testverordnung angekündigt. Nun liegt der Referentenentwurf vor. Inkrafttreten soll die neue Verordnung bereits am 17. Juni. Zuvor besteht noch die Möglichkeit der Stellungnahme.
Mehr zum Thema
Künftig nur noch 11 Euro pro Test
Bürgertests: AVWL kritisiert Pläne für geringere Testvergütung
Recherchen von WDR, NDR und SZ
Keine Kontrolle: Testzentren rechnen offenbar nie durchgeführte Tests ab
Für die testenden Apotheken enthält die neue Verordnung vielerlei Neues – nicht nur in puncto Vergütung, sondern auch bei der Organisation. So ist vorgesehen, dass bis zum 16. Juni erfolgte Beauftragungen mittels Allgemeinverfügung – wie zum Beispiel in Baden-Württemberg und Bayern geschehen – zum 30. Juni unwirksam werden. Dann ist eine individuelle Beauftragung vorgesehen, bei der verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen sind; insbesondere sollen Qualität und Zuverlässigkeit geprüft werden.
Was die Vergütung betrifft, so soll es künftig nicht mehr bis zu 6 Euro pro Test an Materialkosten geben, sondern pauschal 4,50 Euro. In den zunächst vorgelegten Eckpunkten für die neue Verordnung war noch von 3 Euro die Rede. Für die Dienstleistung an sich soll es 8 Euro geben – und zwar für alle Leistungserbringer, auch die ärztlichen.
Ganz neu sieht die Verordnung nun eine Vergütung für die nachträgliche Ausstellung von COVID-19-Genesenenzertifkaten vor. Diese neue Aufgabe hat der Gesetzgeber – zusammen mit der Ausstellung der COVID-19-Impfzertifikate – den Apotheken seit Monatsbeginn in § 22 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz zugewiesen.
Anders als bei den Impfzertifikaten fehlte hierfür aber bislang eine Vergütungsregelung. Nun ist für die Apotheke eine Vergütung von 6 Euro je Erstellung vorgesehen – wenn die Leistung „unter Einsatz von Systemen erfolgt, die vom Robert Koch-Institut dafür bereitgestellt werden“. Das sollte, wie bei den Impfzertifikaten, in den Apotheken der Fall sein. Sofern allerdings Ärzte, die die Zertifikate ebenfalls ausstellen können, ihr eigenes Praxisverwaltungssystem nutzen, wird die Vergütung auf 2 Euro reduziert – auch bei den Impfzertifikaten gibt es eine entsprechende Regelung.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.