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Kammerversammlung in Bayern
Digitalen Impfnachweis ausstellen – so geht’s
Am Montag soll es losgehen mit dem Ausstellen der digitalen Impfzertifikate über das Portal des DAV. Bei der Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer, die am heutigen Mittwoch in München stattfand, erläuterte der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbands, Hans-Peter Hubmann, wie das in der Praxis funktionieren soll – zumindest für Verbandsmitglieder. Denn nur sie können das Portal nutzen, die wenigen anderen seien „selber schuld“, so Hubmann.
Am heutigen Mittwoch trafen sich die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer – und zwar nicht online, wie in Coronazeiten normal, sondern vor Ort in München, selbstverständlich unter entsprechenden Hygieneauflagen. Ein Thema war das Ausstellen der digitalen COVID-19-Impfzertifikate, das am kommenden Montag in den Apotheken starten soll. Kammerpräsident Thomas Benkert übergab hierfür das Wort den Verbandvorsitzenden Hans-Peter Hubmann – nachdem er der Apothekerschaft mehrfach ein „vergelt’s Gott“ für ihren großen Einsatz seit Beginn der Coronapandemie ausgesprochen hatte.
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Hubmann stellte zunächst heraus, dass die Apotheker als erste, noch vor den Ärzten, in der Lage sein werden, diese Zertifikate auszustellen. „Mit den Apothekern geht es digital voran“, betonte er. Die Funktion solle im Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de heute oder morgen freigeschaltet werden, erklärte er. Dass die eigene Apotheke diesen Service anbieten werde, könne man allerdings schon eintragen. Er habe das für seine Apotheken und die seiner Frau bereits getan. Zuerst müsse man natürlich registriert sein, so der BAV-Vorsitzende.
Zur Registrierung benötigt man laut Hubmann die Telematik-ID. Die etwa 20-stellige Nummer findet man an verschiedenen Stellen, zum Beispiel auf dem Antragsformular für den HBA beziehungsweise den SMC-B oder in einem Extraschreiben des Anbieters (D-Trust oder medisign). Eine Anbindung an die TI ist nicht dafür erforderlich. Die ID dient der Identifizierung der Apotheke gegenüber dem RKI. Das ist einmal für die Anbindung wichtig, aber auch für die Abrechnung, weil über sie klar festgestellt werden kann, welche Apotheke wie viele Zertifikate ausgestellt hat.
3 Kommentare
Um es mit Volker Pispers zu sagen:
von Holger am 21.06.2021 um 10:07 Uhr
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Anti-Korruptionsgesetz
von Landapotheker am 10.06.2021 um 11:32 Uhr
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Schmarotzer
von Land-Apothekerin am 09.06.2021 um 19:54 Uhr
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