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Kammerversammlung in Bayern
Digitalen Impfnachweis ausstellen – so geht’s
Am Montag soll es losgehen mit dem Ausstellen der digitalen Impfzertifikate über das Portal des DAV. Bei der Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer, die am heutigen Mittwoch in München stattfand, erläuterte der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbands, Hans-Peter Hubmann, wie das in der Praxis funktionieren soll – zumindest für Verbandsmitglieder. Denn nur sie können das Portal nutzen, die wenigen anderen seien „selber schuld“, so Hubmann.
Am heutigen Mittwoch trafen sich die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer – und zwar nicht online, wie in Coronazeiten normal, sondern vor Ort in München, selbstverständlich unter entsprechenden Hygieneauflagen. Ein Thema war das Ausstellen der digitalen COVID-19-Impfzertifikate, das am kommenden Montag in den Apotheken starten soll. Kammerpräsident Thomas Benkert übergab hierfür das Wort den Verbandvorsitzenden Hans-Peter Hubmann – nachdem er der Apothekerschaft mehrfach ein „vergelt’s Gott“ für ihren großen Einsatz seit Beginn der Coronapandemie ausgesprochen hatte.
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Nach Registrierung im DAV-Portal
Apotheken können ab 14. Juni digitale Impfnachweise ausstellen
Hubmann stellte zunächst heraus, dass die Apotheker als erste, noch vor den Ärzten, in der Lage sein werden, diese Zertifikate auszustellen. „Mit den Apothekern geht es digital voran“, betonte er. Die Funktion solle im Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de heute oder morgen freigeschaltet werden, erklärte er. Dass die eigene Apotheke diesen Service anbieten werde, könne man allerdings schon eintragen. Er habe das für seine Apotheken und die seiner Frau bereits getan. Zuerst müsse man natürlich registriert sein, so der BAV-Vorsitzende.
Zur Registrierung benötigt man laut Hubmann die Telematik-ID. Die etwa 20-stellige Nummer findet man an verschiedenen Stellen, zum Beispiel auf dem Antragsformular für den HBA beziehungsweise den SMC-B oder in einem Extraschreiben des Anbieters (D-Trust oder medisign). Eine Anbindung an die TI ist nicht dafür erforderlich. Die ID dient der Identifizierung der Apotheke gegenüber dem RKI. Das ist einmal für die Anbindung wichtig, aber auch für die Abrechnung, weil über sie klar festgestellt werden kann, welche Apotheke wie viele Zertifikate ausgestellt hat.
„Nicht im Verband? Selber schuld!“
Das Ausstellen der Zertifikate selbst klingt zumindest in seiner Schilderung ziemlich einfach: Wenn ab kommender Woche Patient:innen mit ihrem Impfpass oder den Bescheinigungen aus dem Impfzentrum in der Apotheke stehen, müsse die Apotheke diese Unterlagen auf Plausibilität prüfen, erklärte Hubmann weiter. Eine routinemäßige Nachfrage bei den Ärzten oder den Impfzentren ist demnach nicht erforderlich. Bei erkennbaren Fälschungen gebe es natürlich kein Zertifikat. Zudem müsse man die Identität der betreffenden Person überprüfen. Im nächsten Schritt werden dann die Daten der Impfung in die entsprechende Maske im Portal eingegeben und an das RKI gesendet. Dieses wiederum erstelle dann das Impfzertifikat. Das Zertifikat könne man ausdrucken und aushändigen. Alternativ hätten die Patient:innen die Möglichkeit, den übermittelten QR-Code abzuscannen. Der Code wird übrigens nicht gespeichert, wenn er nicht abfotografiert oder ausgedruckt, muss neu ausgestellt werden. Das Impfzertifikat werde dann die Corona-Warn-App oder in die CovPass-App übernommen und könne bei Reisen etc. vorgezeigt werden. Hubmann betonte auch, dass es zunächst nur um Zertifikate über die Corona-Impfung ginge, keine anderen.
Noch keine Details zur Abrechnung
Aus dem Plenum wurde die Frage gestellt, wie denn abgerechnet werden soll. Details zur Abrechnung, außer dass die Telematik-ID eine Rolle spielt, sind aber laut Hubmann noch nicht bekannt. Denn Verantwortlichen bei ABDA und DAV sei es vor allem eine schnelle Lösung gegangen, erklärt er.
Außerdem wurde gefragt, wie sich Apotheken, die nicht im Verband sind, registrieren können, um Zertifikate auszustellen. Hubmann verwies darauf, dass das nur wenige Apotheken betreffe – und die sind in seinen Augen „selber schuld“. Die Verbände hätten das Portal aus ihren Mitteln finanziert, deswegen ist es aus seiner Sicht legitim, den Service nur Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. „Ich möchte keine Trittbrettfahrer, Schmarotzer kann ich nicht brauchen“, wurde Hubmann hier ziemlich deutlich. Den Einwand, dass nicht die Verbände von der Regierung mit der Erstellung beauftragt wurden, ließ er nicht gelten. Aus dem Mund des BAV-Vorsitzenden klang es also tatsächlich so, als führe für diejenigen, die Zertifikate ausstellen möchten, kein Weg am Portal und somit einer Verbandsmitgliedschaft vorbei. Dies ist jedenfalls der derzeitige Stand der Dinge, der allerdings noch nicht in Stein gemeißelt sein dürfte.
3 Kommentare
Um es mit Volker Pispers zu sagen:
von Holger am 21.06.2021 um 10:07 Uhr
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Anti-Korruptionsgesetz
von Landapotheker am 10.06.2021 um 11:32 Uhr
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Schmarotzer
von Land-Apothekerin am 09.06.2021 um 19:54 Uhr
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