Das heißt: Die Phagro-Mitgliedsunternehmen Otto Geilenkirchen, Kehr, Max Jenne, Krieger und Hageda Stumpf sowie Nicht-Phagro-Mitglied AEP sind ausdrücklich außen vor. Die in der Kooperationsgesellschaft Pharma Privat verbundenen regionalen Großhandlungen (Otto Geilenkirchen, Max Jenne, Krieger, Richard Kehr, Kehr Holdermann, Kehr Berlin) brachten daraufhin am vergangenen Freitag ihr Unverständnis in einer Pressemitteilung zum Ausdruck. Schließlich hätten sie bereits bei der Versorgung der Vertragsärzte ihren Beitrag geleistet. „Wir sind in kürzester Zeit Anfang April in der Lage gewesen, die teils ultratiefgekühlten Impfstoffe (< -70°C) in einem kontrollierten Auftauprozess mit neu entwickelten Sekundärverpackungen zeit- und qualitätsgerecht in die Apotheke zu bringen", betonte Pharma Privat-Geschäftsführer Hanns-Heinrich Kehr. „Daher verstehen wir den Ausschluss aus der betriebsärztlichen Versorgung nicht. Wir bemühen uns zurzeit um eine Lösung mit dem Bundesgesundheitsministerium, um in der zweiten Bestellrunde, also eine Woche später, an der Auslieferung beteiligt zu werden. Unsere Kunden verstehen nicht, warum sie gezwungen werden, den Impfstoff bei einem anderen Großhändler zu beziehen, der nicht ihr Hauptlieferant ist.“
Die erste Bestellrunde für die Betriebsärzte ist bereits am 21. Mai gelaufen. Am selben Tag hat die ABDA offenbar auch ihre Hinweise zur Versorgung der Betriebsärzte geändert. Die ausdrückliche Beschränkung auf die vier Großhandlungen findet sich dort nicht mehr. Stattdessen heißt es nun unter „Bestellung der Apotheke beim Großhandel“:
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