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Impfstoffe, Bestellfristen und Großhandel
Corona-Impfstoff für Betriebsärzte: Was Apotheken wissen müssen
Ab dem 7. Juni sollen auch Betriebsärzte in die COVID-19-Impfkampagne einbezogen werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und die ABDA haben nun umfassend über das Bestellprozedere informiert. Die Betriebsärzte werden demnach einmal wöchentlich durch die Apotheken mit Impfstoffen und dem entsprechenden Impfzubehör beliefert. Allerdings sind nur vier Großhändler involviert – und das ist nicht der einzige Unterschied zur Belieferung der Vertragsärzte.
In der Kalenderwoche 23, also ab dem 7. Juni, dürfen Betriebsärzte flächendeckend Corona-Impfungen durchführen. Die Belieferung wird ebenfalls von den Apotheken übernommen, die wiederum beim pharmazeutischen Großhandel bestellen. Bestellberechtigt ist laut der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) jeder bei einem Unternehmen angestellte Betriebsarzt (Werksarzt), jeder Betriebsarzt eines überbetrieblichen Dienstes und jeder freie Betriebsarzt, der für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen COVID-19 durchführen wird. Sind bei einem Unternehmen oder einem überbetrieblichen Dienst mehrere Betriebsärzte angestellt, erfolgt die Bestellung jeweils gesondert pro Betriebsarzt.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
Bis wann muss bestellt werden?
Für die Woche ab dem 7. Juni 2021 (KW 23) muss die Bestellung bis spätestens Freitag, 21. Mai 2021, um 12.00 Uhr in der Apotheke vorliegen. Die Bestellung der Apotheke muss bis spätestens 15:00 Uhr am selben Tag beim Großhandel eingehen. Die Anlieferung erfolgt dann am Montag, dem 7. Juni.
In den Folgewochen muss stets bis Donnerstag der Vorvorwoche, 12.00 Uhr, für die übernächste Woche der Impfstoff vom Arzt in der Apotheke bestellt werden. Die Apotheke kann an diesem Tag bis 15:00 beim Großhandel bestellen.
Achtung: Donnerstag, der 3. Juni 2021, ist in einigen Ländern ein Feiertag (Fronleichnam). Deswegen muss die Bestellung für die KW 24 bis Mittwoch, 2. Juni 2021, erfolgen (und zwar für alle Bundesländer). Die Bestellfrist für die KW 25 läuft dann wieder regulär bis Donnerstag, 10. Juni 2021, 12.00 Uhr. Der bestellende Betriebsarzt muss dafür sorgen, dass keine Lagerhaltung erfolgt.
Auf welchem Formular wird verordnet?
Für die Bestellung wird das blaue Privatrezept (A 6 quer) verwendet. Die BDA und die ABDA stellen eine Ausfüllhilfe zur Verfügung. Die Zusendung der Verordnung vorab per Fax ist möglich; das Original muss dann nachgereicht werden. Hat ein Betriebsarzt keine Formulare, kann die Erstbestellung formlos erfolgen. Sobald der Arzt die blauen Rezeptformulare dann hat, muss er sie nachreichen.
Was muss auf das Rezept eingetragen werden?
Die Befüllung der Felder erfolgt analog dem Formular Muster 16, das die Vertragsärzte für die Bestellungen der COVID-19-Impfstoffe verwenden.
Im Versichertenfeld soll die Angabe stehen „Betriebsarzt“ und die Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) des Arztes eingetragen werden, weil der Platz beim Arztstempel begrenzt ist. Für die Felder „Betriebsstättennummer“ (BSNR) und „Lebenslange Arztnummer“ (LANR) sind zwei Dummy-Kennzeichen vorgesehen. Damit kann im Nachgang eine Auswertung erfolgen. Klebeetiketten sind nicht erlaubt, da sie in den Rechenzentren nicht ausgelesen werden können.
Welche Impfstoffe können bestellt werden?
In KW 23 sollen die Betriebsärzte nur Comirnaty® erhalten. Grundsätzlich sollen aber alle vier bislang zugelassen Vakzinen zur Verfügung gestellt werden. Der Schwerpunkt wird aber zu Beginn auf dem Biontech/Pfizer-Impfstoff liegen. Wann welche Impfstoffe zur Verfügung gestellt werden, soll rechtzeitig mitgeteilt werden.
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