Antikörper gegen SARS-CoV-2

Was macht COR-101 so besonders?

Stuttgart - 20.05.2021, 07:00 Uhr

Anders als die zur Behandlung von COVID-19 bereits eingesetzten – doch noch nicht zugelassenen – Antikörper, soll COR-101 nicht nur in frühen Phasen der Erkrankung, sondern auch noch später im Krankheitsverlauf gegeben werden können. (Foto: Kateryna_Kon / AdobeStock)

Anders als die zur Behandlung von COVID-19 bereits eingesetzten – doch noch nicht zugelassenen – Antikörper, soll COR-101 nicht nur in frühen Phasen der Erkrankung, sondern auch noch später im Krankheitsverlauf gegeben werden können. (Foto: Kateryna_Kon / AdobeStock)


COR-101 verhindert überschießende Immunreaktion

Allerdings darf die Aktivierung von Immunzellen und Entzündungsmolekülen auch nicht überschießend sein. Denn manche COVID-19-Patienten entwickeln in der späten Erkrankungsphase ein sogenanntes Hyperinflammationssyndrom – hier dominiert weniger die Virusvermehrung das Krankheitsbild, sondern es stehen vielmehr immunologische Prozesse im Vordergrund, und diese können zur Lungenschädigung beitragen. Damit dies unter COR-101 nicht passiert, haben Tübinger Wissenschaftler den Fc-Teil des Antikörpers gentechnisch so abgeschwächt, dass COR-101 die unerwünschten Immunreaktionen nicht mehr auslösen kann. „Eine überschießende Reaktion des Immunsystems müssen wir insbesondere bei der Entwicklung von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 unbedingt vermeiden. Dann können diese Medikamente auch in einem späteren Stadium der Erkrankung gegeben werden“, erklärte Professor Gundram Jung von der Abteilung für Immunologie der Universität Tübingen Ende April.

Antikörper bei SARS-CoV-2

Die EU hat bislang noch keine Antikörpertherapien gegen COVID-19 zugelassen. Dennoch finden REGN10933 (Casirivimab) in Kombination mit REGN10987 (Imdevimab) sowie LY-CoV555 (Bamlanivimab) und LY-CoV016 (Etesevimab) im Rahmen von individuellen Heilversuchen gemäß deren Notfallzulassungen in den Vereinigten Staaten Einsatz. Wie bei COR-101 handelt es sich um neutralisierende IgG1-Antikröper gegen das Spikeprotein. Allerdings weist das Robert Koch-Institut explizit darauf hin, dass die Antikörper ausschließlich in der Frühphase der Erkrankung (< 10 Tage nach Symptombeginn, ≤ 3 Tage nach einem positiven PCR-Test) angewendet werden sollen: „Kein Einsatz bei Patienten, die aufgrund von COVID-19 bereits hospitalisiert sind und/oder Sauerstoff-Substitution erhalten.“ Es gebe keinen Vorteil bei bereits hospitalisierten Patienten. Bei Patienten mit COVID-19- bedingter Sauerstoff-Substitution oder Beatmung könne eine Behandlung mit den Antikörpern sogar „gegebenenfalls nachteilig“ sein. Eingesetzt werden dürfen sie bei Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf, die mindestens 12 Jahre alt sind und mindestens 40 Kilogramm wiegen.

Zulassung noch im Sommer erwartet

Nach Informationen der Universität Tübingen, die an klinischen Studien zu COR-101 teilnimmt, sollen in der zweiten Phase der klinischen Prüfung insgesamt 250 Patienten – auch international – eingeschlossen werden. Die Ergebnisse sollen Grundlage für einen möglichen Zulassungsantrag für das Arzneimittel bilden. Noch im Sommer soll es die ersten Ergebnisse geben. Fallen diese positiv aus, könnte noch in diesem Jahr eine Zulassung erfolgen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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