Antikörper bei SARS-CoV-2
Die EU hat bislang noch keine Antikörpertherapien gegen COVID-19 zugelassen. Dennoch finden REGN10933 (Casirivimab) in Kombination mit REGN10987 (Imdevimab) sowie LY-CoV555 (Bamlanivimab) und LY-CoV016 (Etesevimab) im Rahmen von individuellen Heilversuchen gemäß deren Notfallzulassungen in den Vereinigten Staaten Einsatz. Wie bei COR-101 handelt es sich um neutralisierende IgG1-Antikröper gegen das Spikeprotein. Allerdings weist das Robert Koch-Institut explizit darauf hin, dass die Antikörper ausschließlich in der Frühphase der Erkrankung (< 10 Tage nach Symptombeginn, ≤ 3 Tage nach einem positiven PCR-Test) angewendet werden sollen: „Kein Einsatz bei Patienten, die aufgrund von COVID-19 bereits hospitalisiert sind und/oder Sauerstoff-Substitution erhalten.“ Es gebe keinen Vorteil bei bereits hospitalisierten Patienten. Bei Patienten mit COVID-19- bedingter Sauerstoff-Substitution oder Beatmung könne eine Behandlung mit den Antikörpern sogar „gegebenenfalls nachteilig“ sein. Eingesetzt werden dürfen sie bei Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf, die mindestens 12 Jahre alt sind und mindestens 40 Kilogramm wiegen.
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