- 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche,
- 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche und
- 2,19 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe ab der 151. Durchstechflasche.
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Referentenentwurf für neue Coronavirus-Impfverordnung
BMG regelt Vergütung für Impfstofflieferung an Betriebs- und Privatärzte
In einem aktuellen Referentenentwurf regelt das Bundesministerium für Gesundheit jetzt erstmals die Vergütung der Apotheken für die COVID-19-Impfstoffdistribution an Betriebsärzte. Bis zum 100. Vial entspricht diese mit 6,58 Euro netto der Vergütung für die Belieferung von niedergelassenen Ärzten. Ab der 101. Durchstechflasche im Monat gibt es demnach 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, ab Vial Nummer 151 sind es 2,19 Euro netto. An der Vergütung für die Belieferung niedergelassener Ärzte ändert sich vorerst nichts. Und: Das Honorar für die Abgabe der Impfstoffe an Privatärzte soll dem für Kassenärzte entsprechen.
Aktuell beträgt die Vergütung der Apotheken für die Belieferung von Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen 6,58 Euro netto je Vial. Zum Stichtag 17. Mai sollte die ABDA dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Erhebung vorlegen, aus der der tatsächliche Aufwand für die Betriebe in Zusammenhang mit dieser Leistung hervorgeht. Auf Basis dieser Auswertung ist es dem Ministerium nach der Coronavirus-Impfverordnung möglich, die Apothekenvergütung anzupassen.
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Davon macht das BMG allerdings vorerst keinen Gebrauch – nach einem auf den heutigen 19. Mai datierten Referentenentwurf für eine „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ bleibt es bei der Vergütung von 6,58 Euro je Vial. Erst wenige Stunden zuvor hatte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einem Radiointerview mit dem Sender WDR5 gesagt, die Apotheken seien in diesem Punkt „dramatisch unterfinanziert“. Das habe die ABDA in ihrer Aufstellung belegen können. Das BMG ist allerdings noch nicht zu einer raschen Anpassung bereit. Der heute vorgelegte Referentenentwurf lässt die Vergütung für die Belieferung der Vertragsärzte unangetastet.
Doch die Änderungen in der Impfverordnung haben zunächst auch eine andere Intention, schließlich soll zum 7. Juni die Priorisierung aufgehoben werden. Zudem sollen Betriebs- und Privatärzte in die Impfkampagne einbezogen werden. Und so soll in der neuen Verordnung unter anderem erstmals die Vergütung für Apotheken geregelt, wenn diese Betriebsärzte mit Corona-Impfstoffen versorgen. Für den Aufwand im Zusammenhang mit der Abgabe von COVID-19-Impfstoffen an Betriebsärzte erhalten die Apotheken demnach künftig eine Vergütung je abgegebene Durchstechflasche in Höhe von
„Aufgrund der von Apotheken an Betriebsärzte im Regelfall in höherer Zahl abgegebenen Impfstoffdosen gegenüber einer belieferten Arztpraxis wird eine gestaffelte Vergütung festgelegt“, heißt es dazu in der Begründung. Da die Abrechnung monatlich erfolgt, sei auch die Staffelung monatlich aufgestellt. „Den Apotheken entsteht bei den bei dieser Belieferung höheren Anzahlen abgegebener Durchstechflasche je Transport im Vergleich zur Belieferung von Arztpraxen ein relativ geringerer Aufwand, der eine in der Höhe gestaffelte Vergütung in Abhängigkeit von der Liefermenge rechtfertigt.“
Für die Abgabe an Privatärzte soll es gemäß Referentenentwurf soll es künftig das gleiche Honorar geben wie für deren kassenärztliche Kollegen.
Inkrafttreten soll die neue Verordnung am 7. Juni 2021.
4 Kommentare
Service ist teuer, nicht billig
von Karl Friedrich Müller am 20.05.2021 um 10:49 Uhr
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Bitte Dosis und Vial korrigieren! Danke
von Alex D am 20.05.2021 um 9:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Bitte Dosis und Vial korrigieren! Danke
von Redaktion DAZ.online am 20.05.2021 um 10:12 Uhr
Nein
von Karl Friedrich Müller am 19.05.2021 um 22:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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