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Erste Lesung im Bundestag
Haftungserleichterung für Ärzte bei COVID-19-Impfungen geplant
Laborunterricht soll besser planbar werden
Des Weiteren regelt der Entwurf die Vorschriften für den Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen neu. Die Durchführung soll künftig nur zulässig sein, wenn angemessener Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und die teilnehmenden Schüler:innen und Lehrkräfte zweimal in der Woche mit einem anerkannten Test auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet werden. „Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zulässig“, heißt es in dem Entwurf. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165, soll ab dem übernächsten Tag Präsenzunterricht untersagt sein.
Wichtig für PTA-Schulen und Pharmaziestudierende dürfte sein, dass die zuständigen Behörden – „unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Personen teilnehmen, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden“ – zum Beispiel für praktische Ausbildungsanteile an berufsbildenden Schulen, die nur in besonders ausgestatteten Räumlichkeiten oder Lernumgebungen mit Praxisbezug wie in Laboren und Krankenhäusern möglich sind, von den oben genannten Beschränkungen befreien können. „Jetzt kann praktischer Unterricht etwa in Laboren und in Krankenhäusern zweifelsfreier gestartet werden“, unterstrich Stracke im Bundestag. Der Gesetzentwurf wurde in den Gesundheitsausschuss überwiesen.
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