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Rezepte können bedruckt werden
So erfolgt die Abrechnung der COVID-19-Impfstoffe
Diese Angaben müssen auf das Rezept
Für die Abrechnung reichen die Apotheken das Muster 16 ein, auf dem der Arzt oder die Ärztin die COVID-19-Impfstoffe bestellt hat, unter Angabe der BUND-PZN für den abgegebenen Impfstoff. Die Pharmazentralnummern lauten:
- COVID19 VACC AZ BUND ISU 1X5 ML PZN 17377625
- COVID19 VACC JANSSEN BUND ISU 1X2.5 ML PZN 17377648
- COVID19 VACC MODERNA BUND ISU 1X5 ML PZN 17377602
- COMIRNATY BIONTECH BUND KII 1 ST PZN 17377588
Ärzt:innen müssen folgende Angaben auf dem Muster 16 machen:
- Kostenträger = Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Kostenträgerkennung (IK) = IK 103609999
- LANR (lebenslange Arztnummer) und BSNR (Betriebsstättennummer)
- Ausstelldatum = Datum der Bestellung
- Verordnungstext = generische oder namentliche COVID-19-Impfstoffbestellung
- Folgende Felder können optional angekreuzt werden: Feld „Gebührenfrei“, Feld 8 „Impfstoff“, Feld 9 „Sprechstundenbedarf“
Die Apotheke ergänzt das Rezept um folgende Angaben:
- Feld „Apotheken-Nummer / IK“ : Apotheken-IK der abgebenden Apotheke
- Feld „Abgabedatum in der Apotheke“: Datum der Abgabe der Impfstoffe an den Arzt
- Feld Zuzahlung: 0,00 Euro
- Feld Gesamtbrutto: Summe der Einzeltaxen in Euro
- Feld Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr.: BUND-PZN des abgegebenen Impfstoffes (Pro Muster-16-Formular dürfen maximal 3 BUND-PZN im Apothekenteil aufgedruckt werden. Wenn mehr als 3 BUND-PZN für die Abrechnung der Vergütung benötigt werden, muss der Arzt ein weiteres Muster-16-Formular ausstellen.)
- Feld Faktor: Anzahl abgegebene Durchstechflaschen / Vials, max. 4-stellig
- Feld Taxe: Summe der Vergütung Großhandel und Apotheke brutto
- Abgabe bis 9. Mai 2021:
- COVID19 VACC AZ BUND, PZN 17377625: 2128 * Faktor
- COVID19 VACC JANSSEN BUND, PZN 17377648: 2128 * Faktor
- COVID19 VACC MODERNA BUND, PZN 17377602: 2354 * Faktor
- COMIRNATY BIONTECH BUND, PZN 17377588: 2354 * Faktor
- Abgabe ab 10. Mai 2021 (für alle PZN): PZN 17377625, 17377648, 17377602, 17377588 1759 * Faktor
- Optional: Die Apotheke bedruckt das (Muster-16) Formular mit dem Namen, PLZ und Ort der Apotheke
„Aufgrund der Kontingentierung kann es vorkommen, dass die Anzahl und der Hersteller der verordneten COVID-19-Impfdosen nicht mit der Anzahl der tatsächlich abgegeben COVID-19-Impfdosen übereinstimmen“, betont die ABDA. Was die Zweitimpfungen betrifft, werde derzeit geklärt, ob für die Bestellung der benötigten Dosen andere BUND-PZN verwendet werden sollen, um beim pharmazeutischen Großhändler sicherzustellen, dass diese bevorzugt beliefert werden. „Die Bedruckungsbeispiele für die Zweitimpfung werden deshalb ggf. im Leitfaden ergänzt.“
Die Apotheke ist nach der Coronavirus-Impfverordnung verpflichtet, die für den Nachweis der korrekten Abrechnung erforderlichen rechnungsbegründenden Unterlagen (Muster-16-Formular) bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren. „In der Regel dürfte das Apothekenrechenzentrum für die Apotheke diese Aufgabe übernehmen“, informiert die ABDA.
4 Kommentare
IK neu
von hot am 28.04.2021 um 12:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Kostenträgernummer neu?
von Conny am 22.04.2021 um 10:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Kostenträgernummer neu
von Christina Müller am 22.04.2021 um 11:32 Uhr
AW: Kostenträgernummer neu
von May am 22.04.2021 um 11:37 Uhr
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